Die vierte Corona-Welle schleiche heran: Bund und Länder verschärfen mit Blick auf alles, was im Innenraum stattfindet - Ab 11. Oktober Tests zudem nicht mehr kostenlos

Im Kampf gegen eine vierte Pandemie-Welle erhöhen Bund und Länder den Druck auf Ungeimpfte in ganz Deutschland. Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs und -chefinnen haben heute ihre Beschlüsse zum weiteren Weg in der Corona-Pandemie gefasst. Am frühen Abend fand dazu die Pressekonferenz statt.

Die Testpflicht für Ungeimpfte wird einheitlich auf alles, was im Innenraum stattfindet – der Besuch im Krankenhaus oder Pflegeheim, die Gastro, Hotels, Kultur, Gottesdienste, Sport, öffentliche Party – ausgeweitet.

Ab übernächster Woche, dem Montag, 23. August, gilt: Entscheidend wird dafür die Inzidenz der betreffenden Region sein. Wenn diese über der 35 liegt, dann sollen die drei Gs ausschlaggebend für eine offene Tür werden.

Vollständig geimpft, vor kurzem erst genesen oder eben getestet – ansonsten bleibe die Türe zu.

Bei einer Inzidenz UNTER der 35 können die Länder laut Merkel diese 3-G-Regel aussetzen. Bisher liegt der Grenzwert in Bayern bei 50. Es wäre also eine deutliche Verschärfung.

Ab dem 11. Oktober muss der Ungeimpfte für seinen notwendigen Corona-Test die Kosten dann zudem selber tragen.

Nur für Personen, die nachweislich nicht geimpft werden können sowie für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, soll es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben. Dazu zählen zum Beispiel Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Eine noch strengere 2-G-Regel, die besagt, dass ausschließlich Geimpfte und Genesene Zutritt haben, wurde heute zwar auch diskutiert, aber NICHT in die Pläne übernommen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder betonte, die vierte Corona-Welle schleiche sich langsam an. Klar sei seiner Meinung nach, diese vierte Welle komme und zwar ganz sicher im Herbst. Die bisherigen Impfquoten reichten aber nicht aus, um sorglos zu sein.

Aktuell seien in Deutschland etwa ’nur‘ 55 Prozent vollständig geimpft.

Die Bund-Länder-Runde sprach sich auch für eine Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus aus. Diese muss aber vom Bundestag beschlossen werden. Neben der 3-G-Regel wird es künftig wohl eine Art ‚3-I-Berechnung‘ geben – Inzidenz, Impfquote, Intensiv (-Belegung in den Kliniken).

Nach wie vor – da sind sich die meisten Wissenschaftler einig – lohne sich aber weiterhin ein genauer Blick auf den Inzidenzwert. Notwendig sei zudem künftig eine Art Datenautobahn für Patientendaten, um dem Inzidenzwert zusätzliche Messgrößen zur Seite stellen zu können.