Die Starkregen-Ereignisse haben viele benötigte Flächen der Landwirte geschädigt: Freigabe von Bracheflächen ab sofort auch im Landkreis

Die Starkregen-Ereignisse und die damit einhergehenden Überschwemmungen haben viele Futterflächen in Bayern stark geschädigt. Die betroffenen, tierhaltenden Landwirte befürchten nun Engpässe bei der Grundfutter-Versorgung.

Wie das Bayerische Landwirtschaftsministerium in München am heutigen Montag mitteilt, bestehen für betroffene Landwirte förderrechtliche Ausnahmeregelungen. So soll die Futternot wirksam gelindert werden.

„Die extremen Unwetter der vergangenen Tage und Wochen, haben unsere Landwirte massiv getroffen. Die Futtergrundlage für das Winterhalbjahr wurde innerhalb weniger Stunden teilweise komplett zerstört. Hier müssen wir den betroffenen Betrieben unter die Arme greifen und die Futternutzung von Bracheflächen ermöglichen“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Brachliegende Flächen als Ökologische Vorrangflächen sowie sonstige Bracheflächen dürfen daher ab sofort für Futterzwecke in der Tierhaltung genutzt werden.

Diese allgemeine Freigabe gilt für die Landkreise Rosenheim, Traunstein, Miesbach 

sowie Ansbach, Berchtesgadener Land, Erlangen/Höchstadt, Forchheim, Fürth, Haßberge, Hof, Kitzingen, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Oberallgäu,  Roth, Schweinfurt und Würzburg.

Darüber hinaus gilt die Regelung auch für die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Hof und Schweinfurt.

In all diesen Gebieten ist keine vorherige Genehmigung durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nun mehr erforderlich.