Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (113)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die ein oder andere Regel im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um die neue Möglichkeit, bereits mit 15 Jahren den „Moped-Schein“ zu machen.

 

>>Um vor allem im ländlichen Raum die Mobilität von Jugendlichen zu verbessern, wurde bereits seit einigen Jahren diskutiert, das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM von 16 auf 15 Jahre zu senken. Dazu wurden in mehreren Bundesländer Modellversuche durchgeführt, seit vergangenem November auch in Bayern.

Hier war es jedoch bisher so, dass die Erteilung der Klasse AM vor dem sechszehnten Geburtstag nur nach einer Einzelfallprüfung erfolgen konnte. Dafür mussten der Bedarf (z.B. Fahrt zum Ausbildungsplatz), fehlende ÖPNV-Verbindungen und die nötige geistige Reife nachgewiesen werden.

Am 28. Juli 2021 trat nun ein Gesetz in Kraft, das es ab sofort bundesweit erlaubt, ohne Einzelfallprüfung bereits mit 15 Jahren die Klasse AM zu erwerben.

Damit dürfen klassische Mopeds beziehungsweise „50er-Roller“ gefahren werden, also leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Erlaubt sind auch dreirädrige Fahrzeuge mit denselben technischen Rahmenbedingungen. Auch Kleinstwagen, die beispielsweise unter dem Markennamen „Microcar“ vertrieben werden, dürfen mit der Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden. Auch diese Fahrzeuge dürfen höchstens 45 km/h schnell fahren können, nicht mehr als 350 Kilogramm Leermasse aufweisen und maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum bei Fremdzündungsmotoren beziehungsweise 4 KW Leistung bei anderen Motorenarten besitzen.

Für den Erwerb der Klasse AM müssen sowohl eine theoretische als auch eine praktische Fahrerlaubnisprüfung absolviert werden. Der Ausbildungsumfang beträgt 12 Doppelstunden theoretischer Grundunterricht und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Motorradunterricht. Für die praktische Ausbildung ist keine Mindeststundenzahl vorgeschrieben, hier richtet sich der Bedarf nach den Fähigkeiten des Fahrschülers.

Unser Tipp: der Moped-Schein mit 15 Jahren ist eine gute Möglichkeit für Jugendliche, auch bei uns im ländlichen Raum mobil zu sein. Zudem kann bereits ein erhebliches Vorwissen beispielsweise für die Fahrerlaubnis der Klasse B erworben werden, was die Ausbildung dafür erheblich erleichtern kann. Bei Fragen geben Ihnen die Fahrschulen jederzeit gerne Auskunft.

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