Ab Sonntag und ab Zwölf, wenn man ungeimpft ist - Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen auch Geimpfte und Genesene einen Test nachweisen

Die Bundesregierung hat die allgemeine Testpflicht für Reisende, die nach Deutschland zurückkehren, offiziell beschlossen.

Die neue Verordnung legt fest, dass Einreisende, die nicht geimpft oder genesen sind, ab dem morgigen Sonntag einen aktuellen Corona-Test vorlegen müssen. Egal, aus welchem Land kommend und egal, ob mit dem Radl, Auto, Bus, Bahn oder Flugzeug.

Die Nachweispflichten gelten künftig für alle Ungeimpften, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben.

Achtung: Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen auch Geimpfte und Genesene einen Test nachweisen. 

Zusätzlich wird ab dem morgigen 1. August eine Vereinfachung bei der Einstufung der Länder vorgenommen, indem nur noch zwei Arten von Risikogebieten ausgewiesen werden – nämlich Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete.

Als Inzidenz wird für den Landkreis heute eine 11,9 gemeldet – die Zuordnung zum heutigen Samstag jedoch fehlt in der Datums-Angabe.

Gestern war es zu einer technischen Störung gekommen und es gab erstmals seit dem Ausbruch der Pandemie gar keine Zahlen vom RKI (wir berichteten).