Kreisausschuss spricht sich für die Beschaffung mobiler Geräte für die Landkreisschulen aus

Der Kreisausschuss hat sich bei seiner Sitzung gestern Nachmittag für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für die restlichen Klassen- und Fachräume der Schulen in seiner Sachaufwandsträgerschaft ausgesprochen. Die abschließende Entscheidung fällt in der Kreistagssitzung im Herbst. 

 

Am ersten staatlichen Förderprogramm für Luftreinigungsgeräte hat der Landkreis Rosenheim bereits teilgenommen. Im Sinn des damals geltenden „Rahmen-Hygieneplans Schulen“ sind für Schulen, die nicht stoßgelüftet werden können, 53 mobile Luftreinigungsgeräte gekauft worden. Die Anschaffungskosten von über 99.000 Euro wurden in voller Höhe vom Freistaat Bayern getragen. Die mit dem Betrieb der Geräte einhergehenden Unterhaltskosten jedoch nicht.

 

Um die restlichen Klassen- und Fachräume der Schulen in seiner Sachaufwandsträgerschaft mit einem Luftreinigungsgerät zu bestücken, müsste der Landkreis Rosenheim rund 860 Stück beschaffen. Die Anschaffungskosten belaufen sich dafür auf rund drei Millionen Euro. Hinzu kämen jährliche Unterhaltskosten im Umfang von rund 500.000 Euro. Darunter fallen Kosten für Ersatzfilter bei Geräten mit Filtertechnologie sowie zusätzliche Stromkosten.

 

Für die Beschaffung der Luftreinigungsgeräte wird dem Kreistag daher empfohlen, ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen, und außerplanmäßige Ausgaben bis zu 3,5 Millionen Euro zu bewilligen. Die Hälfte der Anschaffungskosten für die Geräte würde der Freistaat Bayern tragen. Davon ausgenommen sind die Kosten für die jährlichen Unterhalts- und Wartungsarbeiten.

 

Mit dem Ministerialbeschluss zur „Förderung technischer Luftreinigungsgeräte in Schulen sowie im Kita-Bereich“ ist das Förderprogramm zur Unterstützung der Schulaufwandsträger bei der Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte im Schuljahr 2021/2022 neu aufgelegt worden.

Dahinter steht das politische, wenngleich für die Träger rechtlich nicht verpflichtende Ziel, dass zum Schulstart im September 2021 für alle Klassen technisch adäquate Lüftungs- bzw. Luftreinigungsanlagen und -geräte durch die zuständigen Träger beschafft werden können.

 

Gefördert werden die Beschaffungskosten mobiler Luftreinigungsgeräte und dezentraler Lüftungsanlagen, soweit sie nicht von der Bundesförderung für stationäre Raumlufttechnische Anlagen umfasst sind. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung mit Höchstbetrag. Sie wird in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und ist auf höchstens 1.750 Euro je Raum beziehungsweise Gerät begrenzt. Im Fall der mobilen Luftreinigungsgeräte sind nur Geräte mit Filter-, UV-C-, Ionisations- und Plasmatechnologie förderfähig.