Von 12 bis 13 Uhr ist Mittagsruhe - Stadtverwaltung Wasserburg macht eigens noch einmal auf die Lärmschutzverordnung aufmerksam

Überall rattern und surren vor allem in den Sommermonaten Rasenmäher, Häcksler, Heckenscheren und andere Gartengeräte. In der Lärmschutzverordnung der Stadt Wasserburg ist geregelt, zu welchen Zeiten ruhestörende Arbeiten durchgeführt werden dürfen – und wann nicht.

Darauf macht die Stadtverwaltung jetzt eigens noch einmal aufmerksam.

Zu folgenden Zeiten dürfen keine sogenannten „ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten“ durchgeführt werden:

  •   an Sonn- und Feiertagen
  •   werktags zwischen 19 und 7 Uhr
  •   Montag bis Freitag zwischen 12 und 13 Uhr
  •   Samstag nach 15 Uhr.

Nur gewerbliche Dienstleister unterliegen diesen Zeiten nicht.

Rechtsgrundlage ist insbesondere die Lärmschutzverordnung (LSchVO) der Stadt Wasserburg a. Inn.