Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (110)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um besondere Verkehrsregeln in Italien.

 

>>Sonne, Strand und Meer – danach sehnen sich nach den vergangenen Monaten viele Menschen wieder. Nach Deutschland und Spanien ist Italien der Deutschen liebstes Urlaubsland. Aufgrund der geographischen Nähe machen sich besonders aus unserer Region viele mit dem eigenen Fahrzeug auf den Weg nach Süden. Doch trotz der europaweiten Harmonisierung der Verkehrsregeln gibt es in Italien einige Bestimmungen, die von den unseren abweichen. Damit Sie auch in Italien sicher unterwegs sind, haben wir die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.

1. Vorfahrt

Wer in den Bergen oder auf engen Passstraßen unterwegs ist, sollte beachten: besteht keine nahegelegene Ausweichmöglichkeit, haben die bergauffahrende Fahrzeuge Vorrang. Linienbussen ist überall Vorrang zu gewähren.

2. Höchstgeschwindigkeiten

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt wie in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind in der Regel 90 km/h erlaubt. Auf Schnellstraßen darf mit bis zu 110 km/h gefahren werden. Auf Autobahnen sind maximal 130 km/h erlaubt.

Wer mit dem Anhänger unterwegs ist, für den gilt: innerorts sind 50 km/h, außerorts 70 km/h und auf Autobahnen 80 km/h erlaubt.

3. Geschwindigkeitskontrollen

Neben den auch bei uns üblichen punktuell aufgestellten Radarfallen sind auf italienischen Autobahnen auch Kontrollen mit dem sogenannten „sistema tutor“ üblich. Dabei wird nicht die Geschwindigkeit an einer Stelle gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen längeren Streckenabschnitt ermittelt. Wer also hier dauerhaft zu schnell unterwegs ist, muss mit Sanktionen rechnen.

 

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4. Bußgelder

Wer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, muss mit weitaus höheren Bußgeldern rechnen als in Deutschland. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird bereits ein Bußgeld von 170 Euro fällig. Bei Verstößen in der Nacht erhöhen sich die meisten Bußgelder noch einmal um 30 Prozent. Bei sehr schweren Verstößen kann auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

5. Lichtpflicht

Außerorts gilt in Italien die Pflicht, auch am Tag mit Abblend- oder Tagfahrlicht zu fahren. Für Motorräder gilt diese Pflicht auch innerorts.

6. Warnwestenpflicht

Bei einem Unfall oder einer Panne müssen Personen, die das Fahrzeug verlassen, eine Warnweste tragen. Daraus ergibt sich, dass für jeden Mitfahren auch eine Warnweste vorhanden sein sollte. Bei einem Verstoß beginnen die Bußgelder bei 41 Euro.

7. Parkplatzmarkierungen

Anders als in Deutschland, wo Parkplatzmarkierungen immer weiß gehalten sind, gibt es in Italien verschiedenfarbige Markierungen.

Blaue Markierungen kennzeichnen kostenpflichtige Parkplätze. Hier müssen sie in der Regel ein Parkticket ziehen und die zulässigen Höchstparkdauern beachten.

Weiße Markierungen deuten auf kostenfreie Parkplätze hin – auch hier sollten Sie allerdings genau schauen, ob durch zusätzliche Beschilderung Einschränkungen angeordnet sind.

Gelbe Markierungen werden für reservierte Parkplätze verwendet. Sind sie also auf einem Tagestrip in einer Stadt, sollten Sie diese Parkplätze meiden. Wer hier parken will, braucht eine spezielle Genehmigung.

Dort wo schwarz-gelbe Markierungen zu finden sind, gilt absolutes Haltverbot. Wer sich nicht daran hält, dem droht das Abschleppen des Fahrzeugs.

8. Beschilderung

Auch die Beschilderung ist in Italien zum Teil anders als in Deutschland. So sind Wegweiser dort innerorts und außerorts blau (in Deutschland gelb), auf Autobahnen hingegen grün (in Deutschland blau).

Die allermeisten Verkehrszeichen in Italien sind aufgrund ähnlicher Symbolik auch für deutsche Autofahrer lesbar, beispielsweise das Zeichen für die Einbahnstraße.

 

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Einige Schilder gibt es in Deutschland in der Form nicht, wie beispielsweise das Zeichen für Waldbrandgefahr. Wer hier beispielsweise eine glimmende Zigarette aus dem Fenster wirft, muss mit saftigen Strafen rechnen.

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Eine Besonderheit sind auch die Zonen mit eingeschränkter Einfahrerlaubnis. Diese sind in sehr vielen Innenstadtbereichen zu finden. Hier ist die Durchfahrt grundsätzlich verboten, kann allerdings für einzelne Fahrzeuge oder zu bestimmten Zeiten erlaubt werden. Auf dem Beispielschild wäre die Durchfahrt nur für Personen mit körperlichen Einschränkungen, Einsatzfahrzeuge und Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten erlaubt. Wer unerlaubt in einer „zona traffico limitato“ fährt, muss mit einem Bußgeld von 120 Euro rechnen.

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9. Begrifflichkeiten

Um entsprechende Hinweise zu verstehen, sollte man einige italienische Begriffe kennen. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengestellt:

  • „rallentare“: Geschwindigkeit reduzieren; langsam fahren
  • „deviazione“: Umleitung
  • „tutte le direzioni“: alle Richtungen
  • „sbarrato“: gesperrt
  • „inizio zona tutelata“: Beginn einer Parkverbotszone
  • „ingorgo stradale“: Stau
  • „pedaggio“: Maut


Unser Tipp:
mit den hier zusammengefassten Bestimmungen sollten Sie für den nächsten Italienurlaub gut vorbereitet sein. Auch für die Fahrt in andere Länder sollten Sie sich vorab über die nationalen Regeln informieren. Damit können Sie mitunter hohe Bußgelder vermeiden – und mit Sicherheit einen entspannten Urlaub verbringen.<

 

 

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