Bootsfahrer von Beamten aus Trostberg, Traunreut, Prien und Rosenheim informiert und kontrolliert

Der Dienststellenverbund der Polizeiinspektion Trostberg und der Polizeistation Traunreut führte an den vergangenen Wochenende verstärkt Kontrollen sowohl der Bootsfahrer als auch der umliegenden Parkflächen zum Start der Alz-Fahrersaison in Seebruck, Truchtlaching und Altenmarkt durch. Dort sind vor allem an den Wochenende auch viele Wasserratten aus Stadt und Altlandkreis Wasserburg unterwegs. 

 

Hintergrund für die verstärkte Kontrollaktion waren die in den letzten Jahren vermehrt auftretenden Problematiken für die Anwohner aufgrund Lärmbelästigungen und Müllablagerungen und auch die an die Polizei herangetragenen Unterstützungsbitten seitens der ansässigen Gemeinden, Fischereiaufseher und der Naturschutzbehörden. Das Befahren der Alz ist jeweils ab dem 1. Juli erlaubt.

Immer häufiger werden sowohl diese Beschränkung, als auch die Verbote des Befahrens des Naturschutzgebietes „Bifuß“, das Begehen der Naturschutzgebiete und Schilfbereiche sowie das Einhalten der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr missachtet. Auch die korrekte Müllentsorgung, die Vermeidung von Lärm – insbesondere durch Musikanlagen – wie auch die geltenden Alkoholgrenzen für die verantwortlichen Bootsführer rückten in den letzten Jahren immer mehr in den Hintergrund. Hier ist anzumerken, dass je Boot ein verantwortlicher Bootsführer auf Verlangen seitens der Polizei, aber auch seitens der Naturschutzwacht und Fischereiaufseher zu benennen ist. Für diesen gilt während der Fahrt das Verbot des Konsums von Alkohol und Drogen wie auch eine 0,5 Promille Grenze und die Verantwortung für die Mitfahrer, sich an die geltenden Regeln zu halten.

 

Bei Zuwiderhandlung können die genannten Verstöße, neben Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Anzeigen nach dem Bayrischen Naturschutzgesetz oder der Schifffahrtsverordnung sowie der              -Verordnung des Landkreises Traunstein und des Landratsamtes Traunstein über das Landschaftsschutzgebiet „Oberes Alztal“- zudem auch an die Führerscheinbehörde gemeldet und hinsichtlich der Fahrtauglichkeit – wie im Straßenverkehr auch – führerscheinrechtliche Konsequenzen haben. Zu beachten gilt natürlich auch das Bayrische Fischereigesetz im Hinblick auf Fischwilderei.

In enger Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei Prien, den Operativen Ergänzungsdiensten Traunstein, der Reiterstaffel aus Rosenheim, der Gemeinde Seeon-Seebruck, den örtlich zuständigen Fischereiaufsehern und der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Traunstein wurde daher seitens des Dienststellenverbundes ein Schwerpunkteinsatz „Alz-Ausflugsverkehr“ durchgeführt. Der Präventionseinsatz wurde von der überwiegenden Personenzahl der Alztouristen und insbesondere auch von den Anwohnern als sehr positiv und wichtig angesehen. Es kam zu einem schönen Austausch zwischen Polizei, Behörden und Touristen wie auch Anwohnern, meldet die Polizei.

 

Insgesamt wurden 280 Personen (Bootsfahrer) kontrolliert und überwiegend präventiv aufgeklärt. Es wurden zehn mündliche Verwarnungen mit dem Hinweis auf die nunmehr als Einbahnstraße geführte Haushoferstraße in Seebruck sowie eine zahlungspflichtige Verwarnung hierzu ausgesprochen, im weiteren insgesamt 14 mündliche Verwarnungen seitens der Naturschutzbehörde sowie drei Verwarnungen mit Zahlungsaufforderung und Mängelbescheinigung über Fahrzeugmängel in Truchtlaching.

 

Die Stimmung war auf beiden Seiten sehr gut und die Kontrollen führten, nach Rückmeldung seitens der eingesetzten Kräfte wie auch der Gemeinde Seeon-Seebruck und der Anwohner dazu, dass das Wochenende ohne besondere Vorkommnisse ruhig und gesittet ablief. Die Bootsfahrer waren einsichtig und hielten sich, spätestens nach einmaligem Hinweis, an die geltenden Regeln. Auch der Spaßfaktor kam hierbei nicht zu kurz, was auch die Einsatzkräfte zu keinem Zeitpunkt verhindern wollten.