Derzeit gilt noch ein Alz-Befahrungsverbot - Appell der Polizei und verstärkte Kontrollen

Auch aus dem Altlandkreis kommend ist sie ein beliebtes Ziel: Die Alz bei Truchtlaching. Die Polizei möchte aus gegebenem Anlass nochmals eindrücklich darauf hinweisen, sich VOR dem Befahren von Gewässern über die dort geltenden Vorschriften zu informieren.

Und sie bittet auch die ab der nächsten Woche – Donnerstag, 1. Juli – eintreffenden Alz-Touristen zu gegenseitiger Rücksichtnahme und ordnungsgemäßem Verhalten. Um weitere Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen zu vermeiden und die Alzfahrt weiterhin als ein schönes Touristenziel beibehalten zu können …

Gestern jedenfalls musste gegen 16.15 Uhr ein Stand-Up-Paddler am Parkplatz der Kirche in Truchtlaching kontrolliert und über das derzeit noch geltende Alz-Befahrungsverbot – bis einschließlich 30. Juni jeden Jahres – aufgeklärt werden.

Zudem ergaben sich Hinweise darauf, dass der SuP-Fahrer von Truchtlaching her kommend in Richtung Seebruck gefahren und hierbei in das Naturschutzgebiet am Bifuß eingefahren war. Eine Anzeige folgt …

Sowohl das Befahren der Alz vor dem 1. Juli, als auch das Befahren des Naturschutzgebietes beim Bifuß stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden seitens des Landratsamtes Traunstein mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR geahndet.

In den kommenden Wochen wird die Polizei verstärkt ein Auge auf die Bereiche in und um Seebruck, Truchtlaching und Altenmarkt haben, sagen die Beamten.

Karte: Gemeinde Seeon-Seebruck