Für die Sommerferien: Zum Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände - Alle Infos - Landkreis-Inzidenz leicht gestiegen auf 16,8

Eineinhalb Monate vor dem (Corona-)Jahreszeugnis der Schüler, stellt eine Studie dem Distanzunterricht während der Corona-Krise ein absolut schlechtes Zeugnis aus. Forscher der Frankfurter Goethe-Universität legen ein Ergebnis auf den Tisch, das ernüchternd ist: Die Kompetenz-Entwicklung der Schüler – ganz besonders während der ersten Schulschließungen 2020 – liege im Bereich der Effekte von Sommerferien.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Bayern hat deshalb nun ein umfangreiches Programm zur Unterstützung der Schüler beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände aufgelegt. Jetzt kann man sich bewerben, um eine Unterstützungskraft zu werden …

Die Schulen erhalten finanzielle Mittel, um mit externem Personal zusätzliche Förderangebote im verbleibenden Schuljahr 2020/2021 und in den Sommerferien einrichten zu können:
  • für Maßnahmen zur individuellen Förderung im Regelunterricht
  • für Brückenkurse, die außerhalb des Regelunterrichts angeboten werden
  • für Ferienkurse im Rahmen der „Sommerschule ’21“
  • Wer helfen will, kann sich an die Vermittlungsbörse wenden. Selbstverständlich ist auch eine Direktbewerbung an einer Schule möglich.

Die Corona-Inzidenz liegt im Landkreis am heutigen Montagmorgen bei leicht gestiegenen 16,8 Fällen – das sind 44 offiziell registrierte Corona-Neuinfizierte im Kreisgebiet in den vergangenen sieben Tagen.

Die Stadt Rosenheim bleibt seit drei Tagen konstant bei 4,7 Fällen in der Inzidenz.

Für den Landkreis Mühldorf werden heute 5,2 Fälle registriert und für den Landkreis Traunstein 11,8 Fälle in der Inzidenz.

Was sind die Aufgaben einer Unterstützungskraft an einer Schule in den Sommerferien?

Folgende Aufgaben sind bei einem Einsatz als Unterstützungskraft möglich:

  • selbständige Betreuung von Klassen oder Gruppen, ggf. zusätzliche 1:1-Betreuung von Schülerinnen und Schülern, einschließlich Wahrnehmung der Aufsichtspflichten,
  • Unterstützung der Stammlehrkraft im Regelunterricht, z. B. durch Klassenteilung im Fachunterricht oder Binnendifferenzierung,
  • Durchführung von Förderkursen außerhalb des Regelunterrichts und/oder in den Ferien,
  • Durchführung von unterrichtsergänzenden Maßnahmen, z. B. Wiederholung der Inhalte des jeweiligen jahrgangsstufenbezogenen Lehrplans, gezielte Übungen in allen Fächern je nach Bedarfslage der Schülerinnen und Schüler

Auf diese Weise können Sie Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Schularten beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände unterstützen.

Wer kommt als Unterstützungskraft in Frage?

Bewerben können sich all diejenigen Personen, die derzeit nicht als Lehrkraft vom Freistaat Bayern beschäftigt werden:

Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium (1. und 2. Staatsprüfung) aller Schularten,

  • die nicht im staatlichen Schuldienst stehen oder
  • bereits pensioniert sind.
Aktuelle und ehemalige reguläre Vertretungs- bzw. Team-Lehrkräfte
Personen mit einem anderen abgeschlossenen Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom, auch Bachelor; sonstige Staatsexamina)
Lehramtsstudierende aller Schularten
können den finanziellen vergüteten Einsatz als Unterstützungskraft zu einem Teil auf ein Pflichtpraktikum anrechnen lassen.
Studierende aller Fächer
Personen mit Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit wie zum Beispiel Betreuerinnen und Betreuer im Ganztag bzw. der Erwachsenenbildung (z. B. Dozenten der Volkshochschulen)

Pädagogisches Geschick, kommunikatives Talent und die Fähigkeit zur Arbeit im Team sind ebenso von Vorteil wie Erfahrungen aus der Kinder- und Jugendarbeit.

Um als Unterstützungskraft tätig zu sein, muss vor Beginn der Tätigkeit ein Masernschutznachweis sowie ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG der Schule vorgelegt werden. Für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist eine Bestätigung der Schule des Staatlichen Schulamtes nötig.

Plakat: Kultusministerium