... und eingesperrt mit nur einer einzigen Flasche Wasser: Lkw-Fahrer hört Klopfen und wählt Notruf – Bundespolizei ermittelt

Der Fahrer eines in Bulgarien zugelassenen Sattelzugs hat am Wochenende an der A8 im Landkreis plötzlich Klopfgeräusche gehört, die von der Ladefläche seines Sattelzugs kamen. Der Mann wählte sofort den Notruf. Wie sich herausstellte, waren ein Jugendlicher und ein Erwachsener mehrere Tage lang auf engstem Raum in den Auflieger gesperrt worden – jeder mit nur einer Flasche Wasser. Die Bundespolizei in Rosenheim hat die Ermittlungen wegen einer Lkw-Schleusung aufgenommen.

Gerade als der bulgarische Fahrzeugführer an der Tank- und Rastanlage eine Pause einlegen wollte, hörte er ein deutliches Klopfen. Die Geräusche kamen von seinem Auflieger, der vollständig mit Paletten beladen war. Nach Eintreffen der verständigten Polizei öffnete der Fahrer die abgeschlossene Ladefläche.

In einem engen Zwischenraum standen zwei Personen. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um einen 30-jährigen Pakistaner und einen 16-jährigen Afghanen.

Beide wurden in die Dienststelle der Bundespolizei nach Rosenheim gebracht und dort zunächst versorgt.

Die Migranten schilderten den Ermittlern, dass sie drei Tage lang in dem Auflieger eingesperrt gewesen waren.

Sie hätten kein Essen und lediglich je eine Flasche Wasser dabeigehabt.

Bezahlte Schleuser hätten ihnen in Serbien nachts Zugang zur Ladefläche verschafft und diese anschließend wieder verschlossen.

Dem Jugendlichen zufolge habe die organisierte Schleusung allein für ihn 9.000 Euro gekostet. Da das Geld nur geliehen war, müsse er baldmöglichst arbeiten, damit die Summe zurückgezahlt werden könne.

Der 50 Jahre alte Fahrer erklärte den Beamten, nichts von dem heimlichen Zustieg mitbekommen zu haben. Sehr wahrscheinlich habe er während dieser Aktion eine Ruhephase eingelegt und geschlafen.

Nachdem er gegenüber den Beamten die erforderlichen Angaben gemacht hatte, durfte er seine Tour fortsetzen.

Der pakistanische Staatsangehörige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Den minderjährigen Afghanen konnte die Bundespolizei der Obhut des Jugendamtes anvertrauen.