Schwellenwert 50 an fünf Tagen unterschritten: Landkreis Mühldorf erlässt neue Regelungen

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Mühldorf a. Inn nach Robert Koch-Institut hat gestern mit 28,5 den Wert von 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Somit gelten ab heute, Donnerstag, folgende Regelungen im Rahmen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Allgemeinverfügung des Landkreises: 

Schulen und Betreuungseinrichtungen

 

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige dürfen wieder vollständig öffnen (Regelbetrieb)
Wenn die Inzidenz bis 7. Juni unter 50 bleibt,  findet nach den Pfingstferien an allen Schulen und für alle Jahrgangsstufen voller Präsenzunterricht statt.

Es gilt weiterhin Maskenpflicht. Ein negativer Testnachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht

 

Einzelhandel

Einzelhandelsgeschäfte können grundsätzlich öffnen. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Ein Kunde pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche, für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde pro 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil. In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht.  Kinder bis 14 Jahre müssen keine FFP2-Maske tragen, jedoch ab einem Alter von sechs Jahren eine Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Außengastronomie

Die Öffnung der Außengastronomie in der Zeit zwischen 5 und 22 Uhr mit Kontaktdatenerfassung ist erlaubt. Es ist keine Terminbuchung und Testpflicht für die Gäste erforderlich.

 

Theater, Konzert- und Opernhäuser und Kinos sowie kulturelle Veranstaltungen

Die Testpflicht entfällt. Ferner ist die  Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel für bis zu 250 Besucher mit festen Sitzplätzen möglich.

 

Kontaktfreier Sport

Es ist kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Die Testpflicht entfällt. Ferner ist die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen möglich.

 

Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist erlaubt. Die Testpflicht entfällt. 

 

Fitnessstudios

Terminbuchung bleibt, Testpflicht entfällt.

 

Freibäder

Terminbuchung weiterhin erforderlich, die Testpflicht entfällt.

 

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten dürfen öffnen ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung öffnen.

Hierbei ist zu beachten:

  • Die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 m zuverlässig gewahrt werden kann
  • FFP2-Maskenpflicht für Besucher
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts

 

Beherbergung

Zulässig sind Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken. Im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen unter der Voraussetzung, dass diese bei der Anreise sowie jede weitere 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

 

Laien- und Amateurensembles

Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind zulässig.

 

Erweiterte Kontaktmöglichkeiten

Am heutigen Donnerstag hat der Landkreis darüber hinaus den Schwellenwert von 35 an fünf Tagen in Folge unterschritten. Damit werden ab morgen, Freitag, die Kontaktbeschränkungen gelockert. Es können sich ab diesem Zeitpunkt 3 Haushalte, maximal 10 Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene bleiben unberücksichtigt.

Die amtlichen Bekanntmachungen zur Unterschreitung  der 7-Tages-Inzidenz von 50 und von 35 sowie die Allgemeinverfügung sind im Amtsblatt des Landkreises Mühldorf unter https://www.lra-mue.de/buergerservice/amtsbl-tter/amtsbl-tter-2021.html veröffentlicht.