Auf öffentlichen Flächen in der Altstadt nach wie vor Konsum untersagt

In den letzten Tagen gab es wegen der Corona-Lockerungen immer wieder Unklarheiten in Sachen Alkoholverbot in der Altstadt. Die alten Schilder hatte eine zeitliche Begrenzung und waren zum Teil auch nicht mehr in allerbestem Zustand. Die Stadt hat jetzt für Klarheit gesorgt und neue, stabilere Taferl anbringen lassen. Das Alkoholverbot auf öffentlichen Flächen (natürlich nicht in den Außenbereichen der Gastros) gilt nach Anordnung durch das Landratsamt weiterhin und vorerst zeitlich ohne Begrenzung für:

  •  Bruckgasse
  •  Marienplatz
  •  Rathausgasse
  •  Salzsenderzeile
  •  Herrengasse
  •  Frauengasse
  •  Färbergasse
  •  Schustergasse
  •  Hofstatt 
  •  Ledererzeile
  •  Innbrücke („Rote Brücke“)