7-Tage-Inzidenz in der Stadt Rosenheim stabil unter 100 - Weitere Öffnungsschritte

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Rosenheim seit gestern, Donnerstag, fünf Tage in Folge unter 100. Dies hat die Stadt Rosenheim heute formal im Amtsblatt bekanntgemacht. Damit gelten ab dem morgigen Samstag, 0 Uhr, folgende Lockerungen:

·       Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.
·       Personen eines Hausstandes dürfen sich wieder mit Angehörigen eines anderen Hausstandes treffen, solange eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.
·       Geschäfte, die bisher schon offen haben, wie der Lebensmitteleinzelhandel oder Gärtnereien, dürfen mehr Kunden in ihren Laden lassen. In allen anderen Ladengeschäften sind so genannte Click & Meet-Konzepte zulässig. Ein vorheriger Corona-Schnelltest ist nicht mehr erforderlich.
·       Schule ist im Präsenz- oder Wechselunterricht möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Lehrer müssen eine medizinische Maske tragen, bei den Schülerinnen und Schüler reicht eine so genannte Community-Maske. Die Teilnahme am Unterricht in der Schule sowie an der Notbetreuung und der Mittagsbetreuung ist nur möglich, wenn sich die Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Woche testen lassen.
·       Erwachsenenbildung ist in Präsenzform wieder möglich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Am Platz besteht Maskenpflicht.
·       Bei Instrumental- und Gesangsunterricht ist Einzelunterricht zulässig, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern möglich ist. Die Maskenpflicht entfällt nur beim aktiven Musizieren, sonst müssen Lehrerinnen und Lehrer eine medizinische und Schülerinnen und Schüler eine FFP2-Maske tragen.
·       Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten gilt – wie in den Ladengeschäften – eine Art Click & Meet. Termine müssen im Voraus vergeben sein. Die Besucherzahl ist abhängig vom vorhandenen Besucherraum, in jedem Fall muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig gewahrt sein. Für Besucher gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Die Kontaktdaten müssen erfasst werden.

Weitere Öffnungen in Gastronomie, Sport und Kultur

In Abstimmung mit dem bayerischen Gesundheitsministerium hat die Stadt Rosenheim weitere Öffnungen festgelegt, die heute, Freitag, in einer neuen Allgemeinverfügung veröffentlicht wurden.
Die Gastronomiebetriebe in der Stadt Rosenheim können ab morgen, Samstag, in ihren Außenbereichen Gäste bewirten. Dazu müssen die Gäste vorab reservieren. Wenn Personen aus mehreren Haushalten an einem Tisch sitzen, müssen alle Personen ein negatives Testergebnis vorweisen, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Die Kontaktdaten müssen durch die Gastwirte dokumentiert werden.
Zu kulturellen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind ab Samstag wieder bis zu 250 Besucherinnen und Besucher mit festen Sitzplätzen zulässig. Laien- und Amateurensembles dürfen sich für musikalische oder kulturelle Proben über die Kontaktbeschränkungen hinaus wieder treffen. Kontaktsport unter freiem Himmel ist möglich für Gruppen bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer einen negativen Test vorweisen können. Im Zuge der Lockerungen öffnet die Stadt auch die beiden DFB-Bolzplätze an der Aventinstraße und der Finsterwalder Straße sowie die Schulsport-Hartplätze wieder für die Allgemeinheit. In Innenräumen von Sportstätten ist kontaktfreier Sport wieder möglich. Unter der Voraussetzung einer vorherigen Terminbuchung dürfen daher Fitnessstudios und Freibäder wieder öffnen. Bedingungen für alle genannten Öffnungsschritte sind die Erhebung der Kontaktdaten sowie ein negatives Corona-Test-Ergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist. Zudem müssen die jeweils gültigen Rahmenhygienekonzepte eingehalten werden.
Hotels, Beherbergungsbetriebe, Schullandheime, Jugendherbergen, Campingplätze und alle sonstigen gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften dürfen zu touristischen Zwecken geöffnet werden. Alle Gäste müssen bei der Ankunft sowie jede weitere 48 Stunden über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen Corona-Test mit negativem Ergebnis verfügen. Gastronomische Angebote dürfen im Innen- und Außenbereich nur bis 22 Uhr angeboten werden. Im Innenbereich ist nur die Bewirtung von Hotelgästen zulässig. Die Nutzung von Kur-, Therapie- und Wellnessangeboten ist nur für Hausgäste zulässig.
Touristische Bahn- und Reisebusverkehre, Stadt-, Gäste-, Kultur- und Naturführungen dürfen ebenfalls ab Samstag wieder stattfinden. Alle Kunden müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

 Sollte der 7-Tage-Inzidenzwert den Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen übersteigen, müssen die Öffnungsschritte zurückgenommen werden.
Die aktuelle Bekanntmachung und die aktuelle Allgemeinverfügung ist unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/sicherheit-und-ordnung/corona-pandemie.html nachzulesen.