Sessellift und Kabinenbahn unter Auflagen wieder in Betrieb

Aufgrund der derzeit gültigen Infektionsschutzmaßnahmen dürfen bis auf weiteres nur vollständig geimpfte, genesene bzw. getestete Personen unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises befördert werden:
1. Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests
von höchstens 48 Stunden oder
2. Vorlage eines aktuellen negativen POC-Antigentests
von höchstens 24 Stunden oder
3. Vorlage eines Impfausweises für vollständig Geimpfte oder
4. Vorlage eines Nachweises einer abgelaufenen Corona-Infektion,
die mindestens 28 Tage, aber höchstens 6 Monate zurückliegt
Schaufenster

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