Landratsamt Rosenheim prüft zwei Monate alle Bauanträge auf Barrierefreiheit

„Kennen sie die bodengleiche Dusche“, fragte die Rosenheimer Architektin Christine Degenhart in die Runde und schob als Antwort hinterher, „vor 20 Jahren ist sie nur milde belächelt worden, heute sie en vogue.“ Wer sich mit Barrierefreiheit beschäftigt, braucht einen langen Atem. Landrat Otto Lederer will bei dem Thema jetzt anschieben und im August und September den Fokus auf barrierefreies Bauen setzen.

Schon kleine Stufen oder zu schmale Türen können ein unüberwindbares Hindernis für Menschen mit Beeinträchtigungen darstellen. Deshalb macht es Sinn, sie zu beseitigen. Oder noch besser, solche Hindernisse erst gar nicht aufzubauen. Das betonte auch der Landrat in einem Pressegespräch im Landratsamt: „Wir möchten nicht nur bestehende Hindernisse beseitigen, sondern vor allem dazu beitragen, dass keine neuen Hindernisse entstehen. Beim barrierefreien Bauen geht es nicht nur um den Rollstuhl. In beinahe allen Lebenslagen kann man von barrierefreien Gebäuden profitieren. Das geht vom Kinderwagen bis hin zu unserer Groß- bzw. Urgroßelterngeneration. Investitionen in barrierefreie Wohnungen sind Investitionen in die Zukunft.“

Ähnlich sah es Christine Degenhart. Die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, die zudem Mitglied im Arbeitskreis „Barrierefreies Bauen in Stadt und Landkreis Rosenheim ist, sieht in der Aktion eine große Chance Bewusstsein zu schärfen. „Mit einer frühzeitigen Verankerung der Barrierefreiheit im Entwurfsprozess entsteht eine schlüssige Planung. Das ist ein aktiver Beitrag zur Vermeidung von Planungsänderungen und Kostenmehrungen und letztlich zum Bürokratieabbau.“ Degenhart bedankte sich bei den beiden Beauftragten des Landkreises für Menschen mit Behinderung Christiane Grotz und Irene Oberst. Die für August und September geplante Aktion geht auf ihre Initiative zurück. Im Übrigen will Degenhart das Thema Barrierefreiheit breiter aufstellen. Konkret nannte sie aus dem Bereich Tourismus Ferienwohnungen, Museen oder Schwimmbäder.

Den rechtlichen Hintergrund erläuterte Quirin Zallinger, der für das Bauwesen zuständige Abteilungsleiter im Landratsamt Rosenheim. Seinen Angaben zufolge schreibt die Bayerische Bauordnung vor, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen eine gewisse Anzahl der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein muss. Außer bei Sonderbauten muss das aber im Genehmigungsverfahren nicht geprüft werden. Um hierfür ein Bewusstsein zu schaffen, wird das Kreisbauamt im Landkreis Rosenheim in den beiden Aktionsmonaten August und September in der Prüfung der Bauanträge die Barrierefreiheit in sein Prüfprogramm mit aufnehmen. Wenn die Anforderungen nicht erfüllt sind, sollen erst Beratungen stattfinden, in letzter Konsequenz sind aber auch Ablehnungen möglich.

Abschließend forderte Landrat Lederer alle Beteiligten auf, an einem Strang zu ziehen: „Die Architekten, Planer und auch die Gemeinden müssen die Bauherren schon dahingehend beraten und sensibilisieren. Daher haben wir neben unseren Landkreisgemeinden auch die Bayerische Architektenkammer in Rosenheim in unsere Aktion mit eingebunden.“

Foto: Beim Barrierefreien Bauen sollen Behörden Vorbild sein. Landrat Otto Lederer, Abteilungsleiter Quirin Zallinger und die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer Christine Degenhart an der Rampe, die zum Haupteingang des Rosenheimer Landratsamtes führt.