Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (102)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um das heikle Thema „Handy am Steuer“.
>In den letzten Jahren wurden die Regelungen für die Benutzung elektronische Geräte während der Fahrt massiv verschärft. Und das nicht ohne Grund: das Smartphone am Steuer ist mittlerweile die Unfallursache Nummer 1.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet seit 2017 die Nutzung aller elektronischen Geräte während der Fahrt, die der „Kommunikation, Information oder Organisation“ (§23 Abs. 1 StVO) dienen. Unter diese Regelung fallen nicht nur Handys und Smartphones, sondern auch Laptops, Tablets, Navigationsgeräte, Funkgeräte und vieles mehr. Vorsicht ist also nicht nur beim „Klassiker“ Smartphone geboten. Grundsätzlich gilt: müssen elektronische Geräte zur Bedienung in der Hand gehalten werden, ist ihre Nutzung während der Fahrt verboten.
Auch fest verbaute Geräte wie Navigationsgeräte oder Multimedia-Einrichtungen im Auto dürfen nur benutzt werden, wenn sie durch eine Sprachsteuerung bedient werden können oder wenn „zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist“ (§23 Abs. 1 StVO). Sollte es zu einem Unfall kommen, führt die nachgewiesene Benutzung auch fest verbauter Geräte in der Regel zu einer höheren Mithaftung.
Auch bei einem einfachen Verstoß gegen das Verbot drohen ein Bußgeld von 100 Euro und die Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer durch die Handynutzung gefährdet, wird ein Bußgeld von 150 Euro fällig und es drohen zwei Punkte. Zusätzlich wird dann auch ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt. Bei Sachbeschädigung infolge der Benutzung eines der genannten Geräte erhöht sich das Bußgeld noch einmal auf 200 Euro, das Fahrverbot und die zwei Punkte bleiben bestehen. Fahrer, die noch in der Probezeit sind, müssen zudem schon bei einem einfachen Verstoß mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen. Dazu zählt auch das kurze Tippen einer Nachricht während man an der roten Ampel wartet!
Auch für Fahrradfahrer kann das Telefonieren während der Fahrt teuer werden. Sie müssen bei einem Verstoß ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zahlen.
Unser Tipp: wenn Sie eine Nachricht dringend beantworten oder einen Anruf entgegennehmen wollen, halten Sie dafür am besten an einer geeigneten Stelle an. Schalten Sie den Motor aus, denn nur dann gilt das Fahrzeug als abgestellt und die Benutzung elektronischer Geräte ist erlaubt (die Benutzung der Start-Stopp-Automatik reicht hierfür nicht). Auch wenn Sie ein neues Ziel in Ihr Navigationsgerät tippen wollen, sollten Sie anhalten, um eine zu große Ablenkung während der Fahrt zu vermeiden. Damit tragen Sie zu einer höheren Verkehrssicherheit bei und müssen sich auch keine Sorgen um ihren Führerschein machen.<<

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