
Neben der Terminvereinbarung muss ein negativer Coronatest (PCR- oder Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgelegt werden.
Selbsttests können unmittelbar vor dem Ladenbesuch vor den Augen des Geschäftspersonals durchgeführt werden und sind ebenfalls als Nachweis zulässig. Die Anzahl der zulässigen Kunden richtet sich individuell nach der Größe des jeweiligen Geschäfts.
Eine Übersicht zu allen Corona-Testmöglichkeiten in der Stadt Rosenheim findet sich unter: https://rosenheim.coronatest.bayern/#select-station.
„Trotz sinkender Zahlen appelliere ich aber dennoch an alle Besucherinnen und Besucher unserer Stadt die Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz weiter konsequent zu beachten, damit die erreichten bzw. die in Aussicht stehenden Lockerungen nicht wieder rückgängig gemacht werden müssen“, so Ordnungsamtsleiter Oliver Horner.
Schaufenster

Endlich! Das Leben geht wieder los! ?
Wir sollten trotzdem nicht gleich übermütig werden. Im nahen England breitet sich die indische Variante schnell aus uns sicher werden wir erst bei einer Zahl unter 50.