Präsidium in Rosenheim präsentiert negative Bilanz zur Gewalt gegen Polizeibeamte

Das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd in Rosenheim hat die Auswertungen des Phänomenbereichs „Gewalt gegen Polizeibeamte“ für das Jahr 2020 in einem Lagebild zusammengefasst. Mit 738 solchen Sachverhalten haben sich im Vorjahr beinahe so viele ereignet, wie im Jahr 2019 (770). 1.795 Polizeibeamtinnen oder -beamte wurden Opfer einer solchen Straftat (2019: 1.853). Von den dabei 566 ermittelten Tatverdächtigen waren 471 (83,2 %) männlich.    

 

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd mit seinen neun Landkreisen und der kreisfreien Stadt Rosenheim kam es im Jahr 2020 zu 738 erfassten Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte. Der Höchststand war im vergangenen Jahr 2019 mit 770 Fällen verzeichnet worden.

 

Während diese Straftaten bayernweit um 7,9 % auf 8.587 Fälle angestiegen sind, verzeichnete das Polizeipräsidiums Oberbayern Süd einen leichten Rückgang um 32 Fälle (-4,2 %). Der Großteil der in diesem Phänomenbereich erfassten Delikte waren Widerstand (191 Fälle) bzw. tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (197 Fälle), (gefährliche) Körperverletzungen (53 Fälle), Beleidigungen (267 Fälle) und Bedrohungen (18 Fälle).

 

Polizeipräsident Robert Kopp:
„Nach wie vor sind Gewalt, tätliche Angriffe und verbale Bedrohungen beziehungsweise Beleidigungen gegen Polizeibeamte im südlichen Oberbayern auf erschreckend hohem Niveau. Auch aus nichtigen Anlass und bei ganz alltäglichen Einsätzen kommt es immer wieder zu physischer oder psychischer Gewalteinwirkung auf Einsatzkräfte der Polizei. Auch bei der Überwachung und Durchsetzung der Corona-Schutzregeln mussten meine Kolleginnen und Kollegen das mehrfach – zuletzt erst an diesem Wochenende – feststellen. Das ist schlichtweg inakzeptabel. Bewährt hat sich inzwischen die verbesserte Ausstattung unserer Polizeibeamten, wie zum Beispiel durch die Body-Cam, zu deren persönlichen Schutz. Aber auch mit der konsequenten Verfolgung relevanter Straftaten seitens der Staatsanwaltschaften, einer angemessene Bestrafung von Gewaltstraftaten durch die Gerichte sowie vor allem mit einem Mehr an gesamtgesellschaftlicher Rückendeckung können wir unsere Polizistinnen und Polizisten vor tätlichen Angriffen und Gewalt besser schützen. Denn ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat muss alles dafür tun, Polizistinnen und Polizisten vor Anfeindungen und Angriffen zu bewahren.“

 

Im Präsidialbereich Oberbayern Süd blieb die Zahl der geschädigten Polizeibeamten im Jahr 2020 mit 1.795 nur wenig (-3,1 % oder 58) unter den Zahlen des Jahres 2019. Betroffen waren in 1.455 Fällen männliche Polizeibeamte, in 340 Fällen Polizeibeamtinnen. Zwar blieben die Polizistinnen und Polizisten in den meisten Fällen unverletzt. Allerdings wurden mit 220 Fällen (2019: 200) mehr Polizeibeamtinnen bzw. -beamte verletzt. In zwei Fällen erlitten die Beamten sogar schwere Verletzungen.

 

Der vom Phänomen „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte“ am meisten betroffene polizeiliche Funktionsbereich ist der Wach- und Streifendienst mit 1.606 Fällen. Bei den insgesamt 566 festgestellten Tatverdächtigen lag der Anteil der Deutschen bei 71,6 % (405). Vorwiegend handelte es sich bei den Tätern um erwachsene Personen (86 %), der Rest entfällt auf Jugendliche (5,5 %) und Heranwachsende (8,5 %). 54,2 % der Tatverdächtigen standen zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss, weitere 14,5 % hatten vor der Tat Rauschgift und/oder Medikamente konsumiert.