Wie erhofft die gute Nachricht mit Blick auf alle Öffnungs-Perspektiven im Landkreis: Am heutigen Feiertag ist Tag eins unter 100 im Kreisgebiet in der Corona-Inzidenz! 94,1 Fälle meldet das RKI am Donnerstagmorgen – das sind 246 Neuinfizierte im Landkreis in der vergangenen Woche. Bleibt es nun fünf Tage lang stabil im Bereich unter 100, dann könnte es ab dem übernächsten Tag losgehen mit dem Öffnen – das wäre der Mittwoch, 19. Mai. Und dann wäre der Landkreis auch eventuell bei allen Lockerungsschritten dabei, die ab dem 21. Mai gelten – siehe weiter unten.
Die Inzidenz der Stadt Rosenheim ist auch zudem heute erstmals stark gesunken auf nun 113,3 Fälle.

Der Landkreis Mühldorf liegt heute bei 106,2 Fällen in der Inzidenz, während der Landkreis Traunstein ebenfalls erfreulich unter die 100 erstmals gerutscht ist – auf 92,5.

Der Freistaat sinkt auf 101 Inzidenz-Fälle, Deutschland auf 103,6.

Die Regeln nach fünf Tagen unter 100 ab dem übernächsten Tag:

Einzelhandel

Öffnungen sind an die jeweilige 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt gebunden. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen können inzidenzunabhängig öffnen.
Zudem sind Hygienekonzepte und Zugangsbeschränkungen (20 m² pro Kundin/Kunde bei Geschäften mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche; für die Verkaufsflächen jenseits von 800 m² müssen pro Kundin/Kunde 40 m² zur Verfügung stehen) vorzuhalten.

  • Inzidenz über 150:
    Die Abholung bestellter Waren im Geschäft ist möglich (Click & Collect).
  • Inzidenz zwischen 100 und 150:
    Terminshopping (Click & Meet) ist mit negativem Test, vorheriger Terminvereinbarung, Kontaktdatenerfassung und Zugangsbeschränkung (eine Kundin/ein Kunde je 40 m² Verkaufsfläche) möglich.
  • Inzidenz zwischen 50 und 100:
    Terminshopping (Click & Meet) ist mit vorheriger Terminvereinbarung, Kontaktdatenerfassung und Zugangsbeschränkung (eine Kundin/ein Kunde je 40 m² Verkaufsfläche) möglich (kein negativer Test mehr erforderlich).
  • Inzidenz unter 50:
    Einzelhandelsgeschäfte können öffnen. Das Einkaufen ist mit Schutz- und Hygieneregelungen (FFP2-Maskenpflicht, Abstand usw.) und Zugangsbeschränkungen möglich.

Für vollständig geimpfte und genesene Personen entfällt die Testpflicht.

Außengastronomie

  • Inzidenz über 100:
    Die Außengastronomie bleibt geschlossen.
  • Inzidenz unter 100:
    Die Nutzung der Außengastronomie ist für Gäste nur mit vorheriger Reservierung möglich. Wollen an einem Tisch Personen aus mehreren Haushalten sitzen, benötigen alle einen aktuellen negativen Test.
  • Inzidenz unter 50:
    Die Testpflicht entfällt.

 

Tourismus: Öffnungsperspektiven ab 21. Mai 2021

Ab dem Pfingstwochenende sind touristische Angebote in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder zugelassen. Beherbergungsbetriebe (Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen, Campingplätze) können dann auch für touristische Zwecke wieder öffnen. Eine Anreise ist ab Freitag, 21. Mai 2021, möglich.

  • Die Gäste müssen bei der Anreise einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen (PCR-Test oder Schnelltest, jeweils max. 24 Stunden alt; Selbsttests müssen unter Aufsicht vorgenommen werden) und alle 48 Stunden einen weiteren Test vornehmen. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Gastronomische Angebote – auch im Innenbereich – von Beherbergungsbetrieben sind nur für Gäste des jeweiligen Hauses und nur bis 22.00 Uhr zulässig.
  • Hotels, Pensionen und weitere Beherbergungsbetriebe können ihren Gästen zudem Kur-, Therapie- und Wellnessangebote machen – z.B. Schwimmbäder, Saunen oder Fitnessräume öffnen.

Weitere touristische Angebote können ab 21. Mai 2021 für Gäste öffnen:

  • Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr,
  • touristischer Bahn- und Reisebusverkehr,
  • Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur und Naturführungen im Freien,
  • Außenbereiche von Thermen.

Sobald die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt den Wert von 50 übersteigt, müssen die Gäste für die Inanspruchnahme dieser Angebote einen aktuellen negativen Coronatest (PCR-Test oder Schnelltest , jeweils max. 24 Stunden alt; Selbsttests müssen unter Aufsicht vorgenommen werden) vorweisen können. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen.
Entsprechende Rahmenkonzepte – für die Gastronomie, für Beherbergungsbetriebe, für touristische Dienstleistungen und Bäder – hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zur Verfügung gestellt.

Zudem ab 21. Mai geplant:

Die Freibäder sollen unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Nämlich mit Tests und Termin. Ebenso könnten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz UNTER 100 ab diesem 21. Mai Kulturveranstaltungen im Freien erlaubt werden – mit bis zu 250 Personen! Mit fester Bestuhlung, mit Tests und Hygienekonzepten.