Die Stadt Wasserburg informiert aktuell - Abgabe bei Straßensammlungen verboten

Bereits seit fünf Jahren nun sind Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern gesetzlich verpflichtet, beim Verkauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Art unentgeltlich zurückzunehmen. Händler und Vertreiber müssen Elektro- und Elektronikgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, sogar auch dann unentgeltlich zurücknehmen, wenn kein neues Gerät gekauft wurde. Elektro- und Elektronikgeräte können aber natürlich auch weiterhin am Wertstoffhof abgegeben werden, meldet die Stadt Wasserburg aktuell …

Achten Sie bitte bei Geräten mit Speichermedien wie Computern oder Handys darauf, dass diese keine persönlichen Daten enthalten. Stellen Sie im eigenen Interesse durch Löschen der Daten sicher, dass Dritte keinen Zugriff darauf bekommen. Eine Überprüfung durch die Stadt finde hier nicht statt …

Haben Sie eine größere Menge an Elektro- und Elektronikgeräten oder Nachtspeicheröfen, setzen Sie sich bitte vor der Abgabe mit der Abfallberatung, Herrn Schachner, unter 08071 105-50 in Verbindung.
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nur auf die oben beschriebene Weise entsorgt werden. Die Abgabe an gewerbliche Sammler – wie bei Straßensammlungen (Wurfzettel) – ist übrigens verboten: Dadurch soll eine illegale Verbringung ins Ausland verhindert werden.
Auch über den Restmüll dürfen Elektrogeräte und Batterien nicht entsorgt werden.