Ministerin Kaniber heute Nachmittag: „Der Markt vor der Säge ist ein anderer als der Markt nach der Säge“

Der Traum von einem Holzhaus könnte aktuell schnell platzen: Der von den Holzbaufirmen beklagte „Holzmangel“ hält seit Wochen an. Er habe seine Ursache in erster Linie darin, dass deutsche Großsägewerke das geschnittene Holz zu höheren Preisen ins Ausland – vor allem USA und China – exportieren. Das heißt es heute bestätigend aus der bayerischen Regierung. „Der Markt vor der Säge ist ein anderer als der Markt nach der Säge“, erklärte Forstministerin Michaela Kaniber. Der Markt vor der Säge, also der Handel zwischen Waldbesitzern und Sägewerken mit Rundholz, war im letzten Jahr noch von einem großen Überangebot geprägt. Die jetzige Situation habe deshalb nichts mit der Beschränkung des Holzeinschlags zu tun …

 

Diese sei auf Bundesebene beschlossen worden, um die Preise für frisch geschlagenes Holz zu stabilisieren, so die Ministerin heute Nachmittag in einer Presseerklärung. „Die Bayerische Staatsregierung hat sich erfolgreich für eine Verkürzung der Laufzeit der Bundesverordnung bis Ende September und eine Ausweitung des Holzeinschlags von 70 auf 85 Prozent eingesetzt. Das wissen auch alle bayerischen Ministerien durch die Beteiligung im Vorfeld der Bundesratsentscheidung.“

Da die Knappheit von Holz auf dem bayerischen Bau vor allem mit den Exporten der Sägewerke ins Ausland zusammenhänge, „braucht es jetzt die Solidarität der deutschen Sägeindustrie mit den heimischen Zimmereien und Baufirmen“, so Kaniber. „Wir brauchen langfristige und verlässliche regionale Lieferketten und faire Preise sowohl für Bauherren, als auch für unsere Waldbesitzer. Denn die Sägewerke brauchen die Abnehmer im Inland auch später wieder. Ich bin mir sicher, dass auch der Wirtschaftsminister seiner Verantwortung gerecht wird und entsprechende Gespräche mit der Sägeindustrie führen wird.“

Die Forstministerin betonte, den Aufbau langfristiger regionaler Handelsbeziehungen unterstützen zu wollen:

Eine Initiative zur Änderung der Bundesverordnung wäre nicht rasch umzusetzen und würde auf Widerstände anderer Länder stoßen.

Auch würden dadurch vielen privaten Waldbesitzern erhebliche steuerliche Vorteile genommen.

Um die Situation unbürokratisch zu entschärfen, könnte über die Einführung einer Bagatellgrenze bei Kleinwaldbesitzern vielen Beteiligten rasch geholfen werden. Kleinbetriebe werden bei den aktuellen Vollzugsvorschriften derzeit nämlich besonders belastet.