Wenn Corona-Auflagen es zulassen - Aus dem Marktgemeinderat Bad Endorf

Sollten Gastronomiebetriebe ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen, so ist das Landratsamt Rosenheim einverstanden, dass diese ihren Außenbereich auf Antrag bis 23 Uhr bewirtschaften dürfen, sofern die Lärmbelästigung der Anwohner nicht unvertretbar ansteigt und die zuständige Gemeinde hierfür ihr Einvernehmen erteilt. Der Marktgemeinderat Bad Endorf hat hierzu in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, ein solches Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen.

Bürgermeister Loferer merkte hierzu an, dass gerade die Gastronomiebetriebe unter den Einschränkungsmaßnahmen der Pandemie besonders zu leiden hätten und dass eine solche grundsätzliche Ausnahmegenehmigung ebenso wie die Erweiterung der Schankflächen im Außenbereich „ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Wirtinnen und Wirte ist“, sie letztlich allen zu Gute käme und diese Förderung der Gastronomiebetriebe gerade in dieser Zeit eine sinnvolle Maßnahme sei.