Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um den neuen Bußgeldkatalog.
 

>>Nach langen Verhandlungen haben sich Bund und Länder am vergangenen Freitag auf eine Anpassung des Bußgeldkatalogs geeinigt. Vorgesehen ist eine deutliche Erhöhung der Bußgelder sowie die Einführung einiger neuer Tatbestände. Eine Verschärfung bei den Fahrverboten ist entgegen der ursprünglichen Planungen jedoch vom Tisch. Sobald der Bundesrat zugestimmt hat, treten die neuen Regeln noch in diesem Jahr in Kraft. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
Halten und Parken

  • Verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kann künftig bis zu 110 Euro kosten.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird künftig mit 55 Euro sanktioniert (bisher 35 Euro).
  • Es wird ein neuer Tatbestand eingeführt: unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Dies wird künftig mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet.
  • Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten wird mit bis zu 100 Euro sanktioniert. 
  • Die Geldbuße für rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird auf bis zu 55 Euro erhöht.

Rettungsgasse
Wer unerlaubt in der Rettungsgasse fährt oder keine Rettungsgasse bildet muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Auto-Posing
Für das Verursachen von unnötigem Lärm, einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie bei belästigendem unnützem Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften werden die Sanktionen deutlich verschärft. Künftig können bei einem Verstoß bis zu 100 Euro fällig werden (bisher 20 Euro).
Sonstiges Fehlverhalten

  • Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sind seit der Novelle der StVO dazu verpflichtet, innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abzubiegen. Verstöße werden künftig mit einem 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg sanktioniert.
  • Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Ein- oder Aussteigen werden die Geldbußen auf bis zu 50 Euro verdoppelt. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer durch fehlerhaftes Abbiegen gefährdet, droht zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Die Geldbußen bei Halt- oder Parkverstößen auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von bis zu 35 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.

Unser Tipp: da sich die Regelungen immer wieder ändern und zum Teil auch neue Tatbestände eingeführt werden, lohnt es sich immer auf dem Laufenden zu bleiben. Neuerungen veröffentlichen wir an dieser Stelle immer zeitnah im „Verkehrstipp der Woche“. Ansonsten bieten auch die Seiten von ADAC & Co. umfangreiche Informationsmöglichkeiten. Bei Detailfragen sind auch die örtlichen Fahrschulen in der Regel gerne zu einer Auskunft bereit.
Im Verkehrstipp in der nächsten Woche stellen wir Ihnen die neuen Bußgelder vor, die bei Geschwindigkeitsverstößen drohen. Bis dahin gilt noch mehr als sonst: Augen auf und langsam fahren! Denn heute und morgen findet wieder der bayernweite Blitzermarathon statt.<<

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