Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO ) empfiehlt seit dem 30. März  den Impfstoff AstraZeneca nur noch für Personen ab 60 Jahren. Eine Impfung unterhalb dieser Altersgrenze ist gemäß der STIKO-Empfehlung nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz weiterhin möglich, meldet das Landratsamt Mühldorf.

Vor diesem Hintergrund haben alle Personen unter 60 Jahren, die bei ihrer Erstimpfung gegen Covid-19 VOR  dem 30. März mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft wurden, für die Verabreichung der zweiten Impfung zwei Möglichkeiten:
1.     Wer seine Impfserie mit dem Impfstoff von AstraZeneca fortsetzen möchte, kann seinen bereits bestehenden Termin im Impfzentrum Mühldorf wahrnehmen.
2.     Wer anstelle der Zweitimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (BionTech / Moderna) erhalten möchte, wird ebenfalls an dem bereits vereinbarten Termin geimpft.
Alle betroffenen Personen, die unter 60 Jahre alt sind und vor dem 30.03.2021 mit dem Impfstoff von AstraZeneca erstgeimpft wurden, werden von den Mitarbeiter/Innen des Impfzentrums telefonisch kontaktiert und müssen keine weiteren Schritte veranlassen.
Wer ab dem 30. März seine erste Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca erhalten hat, hat keine Möglichkeit zur Wahl des Impfstoffes. In diesem Fall wird die Impfserie mit dem Impfstoff von AstraZeneca fortgesetzt. Dies gilt für alle Personen unabhängig vom Alter. Hiervon sind insbesondere auch alle Personen erfasst, die an der Sonderaktion vom 15  bis 18. April teilgenommen haben. Diesen wurde der Termin für die Zweitimpfung bereits mitgeteilt.