Die Fraktions-Spitzen der Bundesregierung von CDU/CSU und SPD haben sich am heutigen Montag auf Änderungen beim Infektionsschutzgesetz mit Blick auf die bundeeinheitliche Notbremse offenbar geeinigt. Der Entwurf der Verschärfung der Maßnahmen ab einer 100er Inzidenz wurde dabei entschärft. Die Ausgangssperre soll nun erst ab 22 Uhr gelten – so wie aktuell bereits in Bayern. Neu wäre, dass das Joggen und auch Spaziergänge bis Mitternacht (ein Haushalt plus eine weitere Person) erlaubt sein sollen. Der Einzelhandel soll bis zu einer Inzidenz von 150 mit dem Click & Test & Meet-Verfahren geöffnet bleiben (aktuell in Bayern noch bis zur 200er Inzidenz). Wichtig für die Schulen ist …

… dass der Entwurf nun besagt, dass diese erst ab einer Inzidenz von 165 wieder schließen müssen (in Bayern derzeit bereits ab einer 100er Inzidenz). Ausschlaggebend wohl hier weiterhin der jeweilige Freitagswert für die stets folgende Woche …
Alle Arbeitgeber müssen nun zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen.
NEU zudem: Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.
Alle Regelungen sind erst einmal befristet – bis zum 30. Juni. Das heißt es in dem neuen Entwurf.
Am kommenden Mittwoch soll das Gesetz im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet werden. Dann wird noch der Bundesrat gehört. Ab kommenden Montag, 26. April, soll das Gesetz wohl in Kraft treten.

Offen ist somit noch, ob nun bereits am kommenden Freitag, 23. April, der dann eventuell neu geltende, bundeseinheitliche Notbremse-Inzidenzwert von 165 Fällen über eine Öffnung der Schulen für alle entscheidet …