Bayerische Schüler dürfen weiter nur mit einem negativen Corona-Test am Präsenz-Unterricht teilnehmen. Gestern war der erste Schultag nach den Osterferien, an dem diese neue Vorgabe startete (wir berichteten mehrfach). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am gestrigen Montag den Eilantrag einer Grundschülerin abgelehnt, die Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen …

Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat laut Mitteilung aus, es gebe aufgrund der Infektions- und Gefährdungslage keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Mit der Anordnung könne den besonderen schulischen Bedürfnissen von Schülern und Lehrkräften Rechnung getragen werden.
Das Gericht stellte aber auch klar, dass die Test-Teilnahme freiwillig sei.
Somit müsse bei fehlendem Einverständnis sichergestellt sein, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen. Andernfalls sei nicht von der erforderlichen Freiwilligkeit bei der Einwilligung in die Erhebung gesundheitsbezogener Daten auszugehen.
Zudem müsse sichergestellt sein, dass in den Schulen nur Tests verwendet würden, die auch für die jeweiligen Altersgruppen freigegeben seien.
Quelle BR