Ab Morgen – Mittwoch, 14. April, 0 Uhr – greift im Landkreis wieder die Notbremse. Zu der Kontaktbeschränkung auf dann nur mehr ein Haushalt und EINE weitere Person sowie der Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr gibt es ab morgen eine neue Regel im Einzelhandel: Das Konzept Click&Meet gilt nur mehr mit der Vorlage eines Tests – auch für Baumärkte, Gärtnereien, Buchhandlungen und so weiter, die bislang öffnen durften. Die genauen Regeln …

• Maximal ein Kunde pro 40 m² Geschäftsfläche
• Kontaktdatenerfassung
• Nachweis eines aktuellen, negativen Testergebnisses
Hierfür gilt Folgendes:
PCR-Tests dürfen anerkannt werden, wenn die Untersuchung maximal 48 Stunden vor dem Einkaufstermin vorgenommen wurde.
Schnelltests dürfen maximal 24 Stunden vor dem Einkaufstermin vorgenommen worden sein.
Eigentests müssen vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden und gelten nur für den Besuch des jeweiligen Ladengeschäfts.

Folgende Ladengeschäfte dürfen ab morgen unter den bisherigen Vorgaben öffnen:

• Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung
• Lieferdienste
• Getränkemärkte
• Reformhäuser
• Babyfachmärkte
• Apotheken
• Sanitätshäuser
• Drogerien
• Optiker
• Hörgeräteakustiker
• Tankstellen
• Kfz-Werkstätten
• Fahrradwerkstätten
• Banken und Sparkassen
• Versicherungsbüros
• Pfandleihhäuser
• Filialen des Brief- und Versandhandels
• Reinigungen und Waschsalons
• Verkauf von Presseartikeln
• Tierbedarf
• Futtermitteln sowie der Großhandel
Auch Friseure bleiben geöffnet.
In allen geschlossenen Ladengeschäften sind Click&Collect-Konzepte zulässig.

Achtung: Offen ist, ob diese Regelungen Bestand haben werden, wenn die Notbremse für ganz Deutschland vereinheitlicht wird. Dazu finden – wie mehrfach berichtet – heute Beratungen statt. Wir berichten weiter …