Heutige Lockdown-Verlängerung bis zum 9. Mai führt zu Vereins-Abstimmung über den Abbruch der Spielzeit 2019/21

Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die aktuellen Bestimmungen der Spielordnung (§ 93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.
„Durch den heutigen Kabinettsbeschluss und die sich daraus ergebende, staatliche Verfügungslage ist ein flächendeckender Trainingsbetrieb ab dem 3. Mai, der notwendig gewesen wäre, um die Spielzeit 2019/21 in allen bayerischen Ligen noch einmal aufnehmen und die verbleibenden Spiele noch durchführen zu können, nicht mehr möglich. Wir müssen daher nun gemeinsam mit unseren Vereinen über die Frage eines Abbruchs der Verbandsspielrunden und der dabei anzuwendenden Regularien entscheiden“, erklärt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium für den Spielbetrieb zuständig ist.
Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes hatte Ende März einen Vier-Punkte-Plan für den Umgang mit der weiter wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden staatlichen Verfügungslagen unterbrochenen Spielzeit 2019/21 im Herren-Bereich, die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 beendet werden sollte, verabschiedet.
Anfang April hatte der BFV bereits den Ligapokal-Wettbewerb als Zusatzwettbewerb auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene gestrichen (wie berichtet).
Den entsprechenden formellen Beschluss wird der Vorstand in seiner Sitzung am morgigen Mittwoch, 14. April, fassen und auch alle weiteren, nunmehr nach der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung notwendig gewordenen Schritte erörtern.
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