Die Bundespolizei hat gestern erst einen deutschen und dann einen bulgarischen Staatsangehörigen festgenommen. Der Deutsche war zu Fuß auf der B15 bei Rosenheim unterwegs. Bei der Überprüfung der Personalien des 45-Jährigen stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Traunsteiner Staatsanwaltschaft vorlag. Wegen Erschleichens von Leistungen war der gebürtige Berliner zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 1.400 Euro verurteilt worden. Den geforderten Betrag hatte er bisher nicht gezahlt. Da der Mann dies auch bei seiner Festnahme nicht nachholen konnte, musste er die angeordnete 90-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Die Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt in Traunstein.
Auch ein bulgarischer Staatsangehöriger, der auf der A8 nahe Rosenheim kontrolliert wurde, verfügte nicht über ausreichend Barmittel, um der Forderung eines Strafbefehls entsprechen zu können. Die Augsburger Justiz hatte gegen den 30-Jährigen 2020 wegen Leistungserschleichung eine Geldstrafe von 1.800 Euro verhängt. Ersatzweise hatte das Amtsgericht einen 60-tägigen Freiheitsentzug vorgesehen.
Mangels finanzieller Möglichkeiten blieb ihm nichts Anderes übrig, als die Ersatzhaft anzutreten. Die Bundespolizisten lieferten ihn ins Traunsteiner Gefängnis ein.