Für Samstagnachmittag wurde am Max-Josefs-Platz eine Versammlung der Partei AfD angezeigt. Nachdem die Anmeldung unter dem Thema „Rosenheim reicht es! – Freiheit für Bürger und Wirtschaft“ form- und fristgerecht bei der Stadt Rosenheim eingereicht worden war, erfolgten daraufhin drei weitere Versammlungsanzeigen, die sich vom Anmeldethema gegen das Thema der AfD stellten. Alle Versammlungen verliefen ruhig. Die Polizei kann eine positive Bilanz ziehen.
So kam es zu keinen nennenswerten Störungen. Aufgrund eines leicht erhöhten Zulaufes bei einer Versammlung musste die Versammlungsörtlichkeit etwas erweitert werden. Dies wurde von der Polizei in Absprache mit der Versammlungsleiterin genehmigt. Messungen der Lautstärke von Redebeiträgen beziehungsweise Musikdarbietungen durch die Polizei bei einer weiteren Versammlung ergaben eine leichte Überschreitung der zugelassenen Dezibel-Werte, die im Bescheid der Stadt erlaubt gewesen wären. Die Versammlungsleiter reduzierten auf polizeiliche Anordnung daraufhin den Lautstärkepegel.
 
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzes besteht bei Versammlungen generell Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim verfügt bei Versammlungen einen Abstand von zwei Metern der teilnehmenden Personen untereinander, die Teilnehmerzahl ist ergänzend auf 100 begrenzt. Grundsätzliche Maskenpflicht im gesamten Bereich des Max-Josefs-Platz gilt nach der Rosenheimer Allgemeinverfügung, unabhängig von Versammlungen.
 
Es wurde nur ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung der Maskenpflicht eingeleitet. Kurz vor Ende der Versammlung der AfD versuchten fünf Personen den Bereich der dortigen Versammlung zu betreten und zu stören. Durch die Einsatzkräfte konnten weitere Störungen unterbunden werden. Dabei geht die Polizei von einer nichtangezeigten Versammlung aus, gegen fünf Personen wurden deshalb ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz eingeleitet.
 
Ein Einsatzbewältigung oblag der Rosenheimer Polizeiinspektion, unterstützt von der Bayerischen Bereitschaftspolizei sowie Beamte der umliegenden Dienststellen.