Das wird gerade die weibliche Bevölkerung gerne hören – und nein, es soll KEIN schlechter Aprilscherz sein: Bayerns Schuhgeschäfte dürfen ab sofort wieder öffnen! Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern entschieden, wie die Geschäftsstelle des zuständigen 20. Senats in Ansbach dem Bayerischen Rundfunk auf Anfrage heute Vormittag bestätigte. Schuhgeschäfte gehören nämlich nach Auffassung des Gerichts zur Grundversorgung. Passende Schuhe seien ein Grundbedürfnis der Bevölkerung und auch Voraussetzung für die Ausübung zahlreicher Berufe und auch für sportliche Betätigungen. Bei Kindern und Jugendlichen könne es auch einen kurzfristigen und dringenden Bedarf geben.

Dadurch hätten Schuhgeschäfte eine ähnliche Bedeutung wie zum Beispiel die Buchhandlungen, die Geschäfte für Babybedarf, die Bau- und Gartenmärkte oder die Blumenläden. Öffnen dürfen sie deshalb auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100, wie aktuell ja im Landkreis …
Die Entscheidung betreffe nur Läden in ganz Bayern.
Geklagt hatte eine Schuhhändlerkette aus dem Raum Schweinfurt.
Quelle BR