Die Osterfeiertage stehen bevor. Landrat Otto Lederer und der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes, Dr. Wolfgang Hierl appellieren am heutigen Mittwochvormittag dringend an die Bürgerinnen und Bürger, auch über die Feiertage an die Corona-Regeln – Abstand, Hygiene, Maske und das Lüften – zu denken! Damit die Infektionszahlen nach den Osterfeiertagen nicht ansteigen, so die große Sorge. Gerade die britische Variante B.1.1.7 sei im Landkreis Rosenheim auf dem Vormarsch. Sie sei ansteckender und mache aktuell bereits etwa 60 Prozent aller Neuinfektionen aus …

„Die Zahl der Sieben-Tage-Inzidenz bewegt sich seit einigen Tagen stabil um den Wert von 100. Ich hoffe, dass sich dieser Wert noch weiter senkt. Diese Entwicklung sollten wir nicht aufs Spiel setzen. Wir alle wünschen uns zeitnah weitere Lockerungen“, so Landrat Lederer heute in einer Pressemitteilung.
Wie der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes, Dr. Wolfgang Hierl, sagte, findet etwa die Hälfte aller Neuinfektionen derzeit im privaten Bereich statt. „Das kann das Gespräch mit dem Nachbarn im Treppenhaus sein oder auch ein Freund, der zu Besuch kommt und keine Symptome hat. Infizierte sind bereits zwei Tage vor den ersten Symptomen ansteckend.“
Neben den AHA-L-Regeln empfiehlt er auch, sich regelmäßig auf das Corona-Virus testen zu lassen. Bürger haben einmal pro Woche den Anspruch auf eine unentgeltliche Testung. „All diese Maßnahmen senken das Infektionsrisiko“, so Hierl.
Es gibt in Stadt und Landkreis Rosenheim zahlreiche Schnelltest-Stationen, die von den Hilfsorganisationen BRK und Johanniter, aber auch von anderen Anbietern und den Apotheken betrieben werden. Darüber hinaus kann man sich mittels PCR-Untersuchung auch im Testzentrum auf der Loretowiese in Rosenheim kostenlos testen lassen.
In Apotheken und Supermärkten werden zusätzlich Corona-Selbsttests verkauft. „Diese Tests sind ein zusätzliches, sehr wichtiges Instrument, um Infektionen nicht unwissentlich weiterzutragen. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten“, so Hierl.

Aufgrund der Überschreitung des Wertes der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 gelten im Landkreis Rosenheim aktuell Kontaktbeschränkungen:

Damit dürfen sich Angehörige eines Hausstandes mit EINER weiteren Person treffen, die nicht zum eigenen Hausstand gehört. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Außerdem gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr.

Ausführliche Informationen über die aktuell geltenden Beschränkungen und die Testangebote im Landkreis Rosenheim gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/