Polizei heute: Im Impfzentrum Rosenheim wirkte der Beschuldigte heuer an über 1300 Impfungen als Aufklärer mit

Der Malteser Hilfsdienst hatte als Betreiber des Impfzentrums des Landkreises und der Stadt Rosenheim Ermittlungen gegen einen 49-Jährigen Anzeige erstattet: Wie berichtet, hatt sich der Mann als Arzt im Impfzentrum ausgegeben. Wie das Polizeipräsidium am heutigen Dienstagnachmittag meldet, haben die Staatsanwaltschaft und die Kripo die Ermittlungen übernommen. Im Impfzentrum Rosenheim wirkte der Beschuldigte von Anfang Januar 2021 bis 24. März an über 1300 Impfungen mit – wobei er jeweils die zu impfende Person aufgeklärt habe, aber die Verabreichung des Impfstoffs an eine medizinische Fachkraft delegiert habe, so die Polizei heute.
Eine eigenhändige Verabreichung von Impfstoff durch den Beschuldigten in Rosenheim sei bislang nicht bekannt. Weiterhin sei zwischenzeitlich aber bekannt, dass der Beschuldigte zudem gegen Entgelt in Karlsfeld im Landkreis Dachau im dortigen Impfzentrum tätig war, wobei er dort bei etwa 40 bis 50 Personen selbst Impfstoff gespritzt haben soll.
Der aus dem Landkreis München stammende Mann soll sich als Arzt ausgegeben haben und als solcher gegen Entgelt im Impfzentrum Rosenheim tätig gewesen sein. Es besteht der Verdacht, dass er über keine Zulassung als Arzt verfügt und seine Einstellung mittels einer gefälschten Approbationsurkunde erschlichen hat. Der Beschuldigte befindet sich in dieser Sache zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Nach dem aktuellen Ermittlungsstand kam es bei den Geimpften zu keinen gesundheitlichen Komplikationen, die nicht typische Nebenwirkungen einer Corona-Schutz-Impfung waren.
Die Frage, ob der Beschuldigte noch anderweitig als Arzt, insbesondere bei weiteren Impfzentren, tätig war, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Der Sachverhalt wird unter allen rechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Vorrangig wird derzeit eine Strafbarkeit unter den Gesichtspunkten der Urkundenfälschung, des Betrugs und der (gefährlichen) Körperverletzung abgeklärt.
Der Verdacht der Körperverletzung besteht, da der Beschuldigte nicht über die erforderliche Qualifikation als Arzt verfügt und damit bereits die (angeblich) ärztliche Mitwirkung an einer Impfung bzw. die Verabreichung der Injektionen juristisch unter den Tatbestand der Körperverletzung fällt, auch wenn es zu keinerlei Schädigungen der Geimpften kam.
Dem Beschuldigten drohe Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahre.