Generelle Testpflicht für Einreisende nach Deutschland soll ab Sonntag gelten - Die Test-Folgen, der Überblick ...

Eigentlich hätte sie schon ab dem heutigen Freitag gelten sollen – die generelle Testpflicht für alle Flugreisenden bei der Einreise aus dem Ausland nach Deutschland. Völlig egal, wo man ist. Denn ein negativer Coronavirus-Test vor einer Flugreise zurück nach Deutschland Pflicht. Nun gilt das jetzt aber offenbar erst ab Sonntagfrüh, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Der entsprechende Verordnungsentwurf sei geändert worden, damit sich Reisende und Fluggesellschaften auf die neuen Regeln besser einstellen könnten, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Die Regelung soll nun ab dem kommenden Sonntag, 28. März – 0 Uhr – gelten.

 

… und zwar vorerst bis einschließlich 12. Mai !

Die entsprechende, neue Einreiseverordnung will Minister Jens Spahn an diesem Freitag bei einer Pressekonferenz verkünden.

Der Grund: Die ansteckenderen Virusvarianten und ihre weltweite Verbreitung zeigen, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden müsse.

Die Tests

Gemacht werden können PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen. Bezahlen müssen Flugreisende den Test aus eigener Tasche.

Die neue Testpflicht

Greifen soll die neue Testpflicht in der Nacht von Samstag zu Sonntag. Alle Passagiere, die per Flugzeug ab 0 Uhr nach Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor der Abreise testen lassen. Crews sind ausgenommen.

Tests machen lassen kann man an zugelassenen Stellen im Ausland, wie es im Ministerium hieß. Das Ergebnis muss vor Abreise da sein, um es der Airline vorlegen zu können.

Dabei darf der Abstrich für den Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise genommen worden sein. Wenn es Reisenden nicht möglich ist, einen Test-Nachweis zu bekommen, sollen auch Fluggesellschaften Tests anbieten können.

Die Test-Folgen

Zu einem Test gezwungen werden kann man nicht, wie das Ministerium weiter erläuterte. Jedoch ist die Beförderung durch die Fluggesellschaft künftig nur mit einem negativen Test-Nachweis gestattet.

Fällt der Corona-Test positiv aus, muss man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Quarantäne begeben – und Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen. Bestimmungen zum Infektionsschutz richten sich nach den Vorschriften im Urlaubsland.

Die Test-Kontrollen

Ob Reisende einen negativen Test-Nachweis haben, soll die Fluggesellschaft überprüfen. Zusätzlich sind Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die Gesundheitsämter möglich.

Fluggesellschaften müssen die Beförderung nach Deutschland unterlassen, wenn ein Passagier keinen Test hat oder wenn angegebene Daten offensichtlich unrichtig sind. Bei Verstößen gegen diese Pflichten sollen Airlines Bußgelder drohen.

Quelle BR