Kinderschutzbund fordert: Kinderrechte im Grundgesetz müssen Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht werden

Auch der Kinderschutzbund Kreisverband Rosenheim steht hinter der Forderung von mehr als 100 Organisationen, die Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention aufzunehmen. Der aktuelle Gesetzesentwurf bedeute aber ganz im Gegensatz dazu eher eine Verschlechterung, heißt es heute Nachmittag in einer Presseerklärung. der Wortlaut …

 

Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.

Auch der Kinderschutzbund Rosenheim schließt sich dem an.

Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers: „Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für uns nicht akzeptabel. Kommt die Grundgesetzänderung in der vorgeschlagenen Form, bedeutet das eine Verschlechterung der Rechtsstellung der Kinder in unserem Land. Der Gesetzentwurf fällt hinter die EU-Grundrechtecharta, die UN-Kinderrechtkonvention sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück.“

Anna-Maria Ehrlicher, Vorsitzende des Kinderschutzbundes Rosenheim, fügt hinzu:
„Für die konkrete Kinderschutzarbeit vor Ort brauchen wir echte Kinderrechte im Grundgesetz. Kindern darf nicht nur rechtliches Gehör zustehen. Sie brauchen umfassende Beteiligungsrechte nicht nur in Strafverfahren, sondern auch in der Verwaltung. Wer Kinder wirksam schützen möchte, für den muss das Kindeswohl ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein.

Und für eine kinderfreundliche Gesellschaft brauchen wir eine Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Das alles wird durch den Vorschlag der Bundesregierung nicht eingelöst.“