Aufgrund des Anstiegs der 7-Tage-Inzidenz auf über 200 wird die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim in einigen Punkten an den Anstieg des Infektionsgeschehens angepasst. Im Einzelnen gilt bis auf Weiteres:

  • Maskenpflicht in allen ausgewiesenen Fußgängerzonen im Stadtgebiet (unter anderem Max-Josefs-Platz, Münchener Straße, Ludwigsplatz, Salzstadel, Salinplatz)
  • auf den gesamten Marktflächen im Stadtgebiet, während der Durchführung von zugelassenen Marktveranstaltungen, am Busbahnhof in der Stadtmitte (Heilig-Geist-/Stollstraße) und am Bahnhof (Südtiroler Platz und Luitpoldstraße), sowie allen Bushaltestellen im Stadtgebiet
  • in der Fußgängerunterführung zw. Klepperstraße und Bahnhof,
  • in der Münchener Straße (beidseitig) beginnend von der Haus. Nr. 10 (Karstadt) bis zur Haus. Nr. 76 (Hauptzollamt) und
  • in der Bahnhofsstraße (beidseitig) beginnend von der Haus. Nr. 1 bzw. 2 bis zur Haus. Nr. 12 bzw. 27 (Kreuzung Luitpoldstraße)Zum Verzehr von Speisen und Getränken oder auch zum Rauchen, gelten keine Ausnahmen von der Maskenpflicht. 

Bibliotheken und Archive müssen geschlossen werden. 
Versammlungen unter freiem Himmel sind auf max. 120 Minuten beschränkt, in geschlossenen Räumen auf maximal 60 Minuten. Die Teilnehmerzahl unter freiem Himmel ist auf maximal 100 Personen beschränkt, in geschlossenen Räumen auf maximal 30 Personen. Versammlungen unter freiem Himmel dürfen nur ortsfest durchgeführt werden. Diese Beschränkungen gelten nicht für Aufstellungsversammlungen politischer Parteien für die Bundestagswahl.
Die neuen Regelungen treten am Donnerstag, 17. März, 0 Uhr in Kraft und gelten zunächst bis zum 28. März.