Junger Mann nach Zimmerbrand von Notarzt untersucht: 997 Euro Rechnung an Krankenkasse

„Die Rechnungshöhe und die Regelsätze bestimmen nicht wir, sondern die Kostenträger. Man muss dabei auch immer im Hinterkopf behalten, dass wir in ganz Bayern rund um die Uhr Rettungskräfte vorhalten, die spätestens in zwölf Minuten am Einsatzort sind. Das kostet.“ Thomas Neugebauer, Leiter des Rettungsdienstes für den Landkreis Rosenheim, reagierte heute auf die Beschwerde eines jungen Mannes, der kürzlich in Wasserburg bei einem Zimmerbrand als Ersthelfer seinen Nachbarn zu Hilfe geeilt war und sich kurzzeitig giftigen Rauchgasen ausgesetzt hatte (wir berichteten). Für die anschließende Untersuchung durch den Notarzt stellte die „Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern“ (ZAST) der Krankenkasse des jungen Mannes 997 Euro in Rechnung. 

„Ich wurde nicht verletzt und der Arzt hat mich auch nur kurz untersucht. Da frage ich mich, wie eine solche Rechnung zu Stande kommt“, so der hilfsbereite Nachbar, der Privatpatient ist und deshalb den Kostenbescheid an seine Krankenkasse in Kopie zugesandt bekam. Der Helfer in der Not beschwerte sich bei der Abrechnungsstelle: „Bei diesen Kosten muss man sich fragen, ob es da Sinn macht, Hilfe zu leisten.“
„Wir verstehen das Anliegen des Helfers sehr gut. Sein Verhalten war ehrenhaft, wir  können die Rechnung aber deshalb nicht ändern“, hieß es in einem Schreiben der ZAST. Und Thomas Neugebauer vom Rettungsdienst sieht das genau so: „Wir sind nach Alarmierungslage mit zwei Rettungswagen angefahren, die aus Ebersberg und Grafing kamen, weil alle Wasserburger gerade bei anderen Einsätzen waren. Der Notarzt eilte aus Haag an den Einsatzort und hat genau das Richtige gemacht.“ Wenn sich jemand Rauchgasen aussetzt, sei das nicht ungefährlich. „Da reichen ein bis zwei Atemzüge. Das kann dann erst Stunden später zu schweren Lungen-und Atemproblemen führen“, so Neugebauer. Deshalb sei eine Untersuchung im Rettungswagen ein ganz normales Vorgehen. „Wenn es ohne Untersuchung Folgeschäden geben würde, würde  man uns das wo möglich ankreiden.“
Für den Einsatz von Rettungskräften gebe es klare Regelsätze. „Die sind manchmal dem Bürger nur schwer vermittelbar. Aber man muss sich nur mal überlegen, was es einen kostet, wenn man nachts mal einen Schlüssel- oder Sanitärnotdienst braucht.“ Der Rettungsdienst sei mit vier Einsatzkräften nach Wasserburg unterwegs gewesen, dazu seien der Notarzt plus Fahrer gekommen. „Das vermeintlich Teure ist nicht der kurze Einsatz, sondern die Bereithaltung dieser sechs Einsatzkräfte.“ Durch deren Anrücken und eine – wenn auch kurze – Notfallbehandlung durch den Arzt, entstünden schnell mal zwischen 800 und 1000 Euro an Kosten. „Die aber von den Krankenkassen – ob privat oder gesetzlich – übernommen werden.“