Frist für die Beantragung der Sportvereins-Pauschale 2021 bis zum 6. April verlängert

Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration die Frist für die Beantragung der Vereinspauschale 2021 verlängert. Sportvereine im Landkreis Rosenheim haben nun noch bis zum 6. April Zeit, ihren Antrag zu stellen. Darauf hat jetzt das Sachgebiet Kommunale Angelegenheiten im Landratsamt Rosenheim aufmerksam gemacht: Um den Sportvereinen in dieser Situation unbürokratisch zu helfen, seien auch die Hürden für die Beantragung der Vereinspauschale herabgesetzt worden …

 

Nähere Informationen zu den Erleichterungen sowie das entsprechende Antragsformular sind auf der Startseite des Landratsamtes unter www.landkreis-rosenheim.de zu finden.

Der Antrag kann aber auch schriftlich beim Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet 21, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim oder telefonisch unter 08031 392 2112 angefordert werden.

Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Übungsleiterlizenzen bis spätestens 6. April beim Landratsamt einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Anträge und Übungsleiterlizenzen können nicht mehr berücksichtigt werden.