
- Schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Beschäftigte, die zum Erhalt oder zur Anpassung ihres Arbeitsplatzes Unterstützung und Beratung benötigen
- Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertreter, Betriebsräte, betriebliche Integrationsteams, Vorgesetzte und Kollegen
- Arbeitsuchende Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- Schüler/-innen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit Potenzial für den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Schüler/-innen mit Handicap auf dem Übergang ins Berufsleben
- Werkstattbeschäftigte, die Interesse an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben
Der Integrationsfachdienst berät alle Beteiligten neutral. Die Mitarbeiter/innen unterliegen der Schweigepflicht.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst das Gebiet der Arbeitsagenturen Rosenheim und Traunstein. Standorte sind in Rosenheim, Bad Tölz, Traunstein und Waldkraiburg.
Die Mitarbeiter/innen des Integrationsfachdienstes freuen sich über Ihre Anfrage unter 08031 352600 oder suedost@integrationsfachdienst-oberbayern.de.
Weitere Kontaktdaten der einzelnen Standorte finden Sie auch auf www.integrationsfachdienst.de.
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