Im Landkreis heute nachgewiesen - Meldung des Landratsamtes am Nachmittag - Zwölf zudem in der Stadt Rosenheim


In Stadt und Landkreis Rosenheim gibt es insgesamt nun 74 Fälle der britischen Mutation des Corona-Virus. Das meldet das Landratsamt am heutigen Montagnachmittag. Zwölf Fälle fallen auf die kreisfreie Stadt Rosenheim, 62 Fälle auf den Landkreis. Diese Fälle galten bis zum Wochenende noch als Verdachtsfälle.

Neben den nun bestätigten 74 Fällen der britischen Mutation des Corona-Virus (B1.1.7) gibt es bisher nur einen bestätigten Fall der südafrikanischen Variante (B1.351) in der Region. Die brasilianische Mutation wurde bislang nicht nachgewiesen, so die Behörde heute.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am Wochenende aufgrund neuer Erkenntnisse des Referenzlabors an der Charité in Berlin das Vorgehen bei Verdachtsfällen der britischen Mutation angepasst. Demnach reicht nun die variantenspezifische PCR-Testung (kurz: vPCR-Testung) als Bestätigung für die britische Variante des Corona-Virus aus. Eine sich sonst anschließende, aufwändige Gesamtgenomsequenzierung ist hier nicht mehr notwendig.
Das Labor an der Charité hat herausgefunden, dass es bei der britischen Mutation des Corona-Virus zwei eindeutige Genveränderungen gibt, die ausschließlich bei dieser Variante vorkommen. Werden diese Genveränderungen bei der vPCR-Testung erkannt, reicht dies als Identifikation der britischen Variante (B1.1.7.) aus.
Für den Nachweis der südafrikanischen sowie der brasilianischen Varianten ist weiterhin eine Gesamtgenomsequenzierung notwendig.
Am bisherigen Vorgehen der Infektionsschutzmaßnahmen durch das Rosenheimer Gesundheitsamt ändert sich nichts. Für Verdachtsfälle sowie bestätigte Fälle einer Mutation galten bereits strengere Maßnahmen.
Neben einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne, die nicht verkürzt werden konnte, war für die Beendigung der Quarantäne zusätzlich ein negatives Testergebnis erforderlich. Die verpflichtende 14-tägige Quarantäne galt auch für die Kontaktpersonen der Kategorie I.