Das bisherige Verfahren hatte für ziemlich viel Ärger gesorgt: Eine E-Mail-Adresse konnte bisher nur für einen einzigen Registrierungsvorgang verwendet werden. Wer etwa seine betagteren und meist nicht so sehr technik-affinen Angehörigen registrieren wollte zum Impfen gegen Corona, musste dafür mehrere Adressen verwenden – für jede Person eine! Die Online-Registrierung für eine Corona-Impfung ist in Bayern nun aber ab sofort deutlich unkomplizierter. Bis zu fünf Personen dürfen nun mit ein- und derselben E-Mail-Adresse registriert werden …

… das teilte das Ministerium gestern mit.
Somit könnten nun zum Beispiel Kinder oder Enkelkinder ihre Angehörigen online mit ihrer E-mail-Adresse anmelden. Je nach Zugehörigkeit zu den Priorisierungs-Gruppen werde dann ein Impftermin angeboten …

Der Überblick dazu:

Wer gehört zu den Personen mit höchster Priorität (Gruppe 1)?

1) Über 80-Jährige. Diese Personen können getrennt nach Geburtsjahrgängen, beginnend mit den ältesten Jahrgängen, zeitversetzt zur Impfung eingeladen werden.

2) Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
3) Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben.
4) Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten.
5) Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Falls Impfstoffe ausschließlich für bestimmte Altersgruppen empfohlen werden – zum Beispiel Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – sollen diese Personen vorrangig mit diesen Impfstoffen versorgt werden.

Wer gehört zu den Personen mit hoher Priorität (Gruppe 2)?

Nach der Konferenz von Bundeskanzlerin und MinisterpräsidentInnen sollen Grundschullehrer und Erzieher nun in diese zweite Priorisierungsgruppe aufsteigen. Bisher waren sie in der dritten Gruppen eingeordnet. Damit dürften diese Berufsgruppen auf eine etwas frühere Corona-Impfung hoffen. Medien berichten, dass Bund und Länder ein früheres Impfen von Lehrerinnen und Lehrern und Erzieherinnen und Erziehern gegen Covid-19 prüfen lassen wollen.

Wörtlich heißt es im Beschluss:

Angesichts der hohengesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK zuprüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung 4 Beschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen – in der Kategorie 2 mit hoher Priorität – geimpft werden können.”

1) Über 70-Jährige

2) Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dazu gehören:
– Personen mit Trisomie 21
– Personen nach einer Organtransplantation
– Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung oder schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
– Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
– Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
– Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%)
– Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
– Personen mit chronischer Nierenerkrankung
– Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
– Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
3) Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von:
– pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben und das 70. Lebensjahr vollendet haben
– pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben und bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
– Schwangeren
4) Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
5) Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren.
6) Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
7) Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.
8) Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind.
9) Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.