Eine 73-Jährige wollte am gestrigen Donnerstag-Vormittag mit ihrem Pkw in Rosenheim von der Pettenkoferstraße in die Ellmaierstraße abbiegen. Auf der Ellmaierstraße fuhr da gerade ein 39-Jähriger aus Tuntenhausen mit seinem Auto. Die Frau hatte die Vorfahrt zu gewähren und übersah den Wagen aus Tuntenhausen, so die Polizei am heutigen Freitag. Es kam zu einem Zusammenprall der Fahrzeuge. Zum Glück blieben die Fahrer unverletzt …

Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf rund 7000 Euro
Kurze Zeit später wieder eine Vorfahrtsmissachtung:
Ein 20-Jähriger war am gestrigen Mittag mit seinem Pkw in Rosenheim auf der Westermayerstraße unterwegs, ein 24-Jähriger befuhr zur gleichen Zeit mit seinem Auto in Rosenheim die Steinbökstraße. An der Einmündung gilt die „Rechts vor Links“-Regel – es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Beide jungen Fahrer blieben zum Glück unverletzt, der Gesamtsachschaden beträgt rund 6000 Euro.