
Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf rund 7000 Euro
Kurze Zeit später wieder eine Vorfahrtsmissachtung:
Ein 20-Jähriger war am gestrigen Mittag mit seinem Pkw in Rosenheim auf der Westermayerstraße unterwegs, ein 24-Jähriger befuhr zur gleichen Zeit mit seinem Auto in Rosenheim die Steinbökstraße. An der Einmündung gilt die „Rechts vor Links“-Regel – es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Beide jungen Fahrer blieben zum Glück unverletzt, der Gesamtsachschaden beträgt rund 6000 Euro.
Schaufenster

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