Die bayerische Staatsregierung lässt am kommenden Valentinstag – Sonntag, 14. Februar – vorab eine kleine Ausnahme vom strikten Corona-Lockdown zu: Blumenläden dürfen am Sonntagmorgen Blumen verkaufen, wenn auch nur zur Abholung im sogenannten Click & Collect und ohne vorherige Besichtigung im Geschäft. Das hat das Arbeitsministerium gestern bekannt gegeben – eine Regel, die nur für den Valentinstag gilt.

Quelle BR