Keine Verstöße gegen das Alkoholverbot am Wochenende - Hohe Bußgelder kommen

„Keine Anzeigen, keine besonderen Vorkommnisse, “ meldet Markus Steinmaßl, Leiter der Polizeiinspektion Wasserburg, wenn er auf das vergangene Wochenende zurückblickt. Denn seit letzten Samstag, 0 Uhr, gilt in der Altstadt wieder ein Alkoholverbot für gleich elf Bereiche, womit Wasserburg am stärksten im Landkreis betroffen ist (wir berichteten). Wer beim Trinken erwischt wird, kommt bislang mit einem Verwarnungsgeld davon. Sobald aber Schilder auf eine Verordnung nach dem Infektionsschutzgesetz hinweisen, wird ein Bußgeld fällig – „und das ist immer dreistellig“, so Steinmaßl.
„Im Rahmen der Streife, die in der Altstadt unterwegs ist“, so der Erste Polizeihauptkommissar, „haben wir uns umgesehen, haben aber keine Verstöße festgestellt.“ Dazu könne es aber kommen, sobald die Temperaturen ansteigen und sich mehr Menschen im Freien aufhalten. Und das kann Alkoholkonsumenten teuer zu stehen kommen. Gilt bislang das Verbot noch auf Grundlage der Stadtsatzung, wird es auch von der Kommune geahndet. Die spricht dann ein Verwarnungsgeld aus, das einer „geringfügigen Ordnungswidrigkeit“ entspricht und damit im zweistelligen Bereich zu Buche schlägt.
Weil aber die jetzige Maßnahme auf der Infektionsschutzverordnung basiert, steht das Landratsamt dahinter, das ein dreistelliges Bußgeld ausspricht. „Das derzeitige Verbot wird unterschiedlich bewertet“, sagt Steinmaßl, „noch haben wird keinen Bußgeldkatalog hierfür. Wie die Stadt bestätigt, werden in den nächsten Tagen Schilder aufgestellt, die die Bürger auf die Infektionsschutzverordnung machen – und damit auf höhere Strafen.
Steinmaßl: „Sobald die Schilder stehen und die Sachlage damit klar ist, wird dementsprechend geahndet.“ Dann könne sich niemand mehr herausreden.