Mit der neuen Bayerischen Bauordnung wird ab 1. Februar unter anderem das Abstandsflächenrecht vereinheitlicht. Sie macht es Bauherren möglich, mit weniger Abstandsflächen zu planen. Der Gemeinderat Rechtmehring hatte beschlossen, eine abweichende Satzung zu erstellen. Diese wurde in der jüngsten Sitzung vorgestellt.
Die Bayerische Bauordnung wird „generalüberholt“, erklärte Robert Eyner, Geschäftsleiter der VG Maitenbeth-Rechtmehring. Darin verringere sich die Abstandsflächenregelung vom Faktor eins der Wandhöhe zu einem Faktor von 0,4. In Bebauungsplänen festgesetzte Abstandsflächen bleiben davon unberührt. „Mit der Bauordnung lehnt sich Bayern nun an die der anderen Bundesländer an“, betonte Peter Vorderwestner. Mit einer Satzung für das gesamte Gemeindegebiet „wirken wir dem entgegen und behalten uns das, wie es jetzt ist“, so Eyner. Das bedeutet, die Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze beträgt im Gemeindegebiet weiterhin die gemessene Wandhöhe, mindestens jedoch drei Meter.
 
Bürgermeister Sebastian Linner hält eine gemeindeeigene Satzung im ersten Schritt für sinnvoll. „Im dörflichen Umfeld“ führe die Bayerische Bauordnung stellenweise zu weit, „wenn man so in die Enge geht.“ Flächen sparen könne die Gemeinde außerdem über einen Bebauungsplan. Die gesetzlich geregelten geringen Abstandsflächen „passen für eine so dörfliche, ländliche Struktur wie in Rechtmehring nicht“, so der Rathauschef weiter. Außerdem betonte er, es gäbe jederzeit die Möglichkeit, die abweichende Satzung zu ändern und letztlich doch nach der Bayerischen Bauordnung zu gehen.
 
Maitenbeth habe in seiner am Vortag stattfindenden Sitzung genauso entschieden, berichtete Eyner, Haag dagegen regelt die Abstandsflächen künftig nach der neuen Bayerischen Bauordnung (wir berichteten). In Rechtmehring ist sich der Gemeinderat einstimmig einig, eine abweichende Satzung zu erlassen, um die Abstandsflächen wie bisher zu bemessen.