Die neue Bayerische Bauordnung ist in mehreren Kommunen relativ schnell auf der Tagesordnung gelandet, denn das neue Recht tritt am 1. Februar in Kraft. Eine große Veränderungen dabei ist das Abstandsflächenrecht, über das auch der Haager Bau- und Umweltausschuss in seiner jüngsten Sitzung diskutierte. Bauherren sollen nach der neuen Bauordnung die Möglichkeit haben, mit weniger Abstandsflächen zu planen.
„Wenn man von der gesetzlichen Regelung abweichen möchte, muss die Gemeinde schnell handeln“, erläuterte Bürgermeisterin Sissi Schätz. Denn ansonsten könne eine Phase entstehen, die niedrigere Abstandsflächen erlaubt. Deshalb stellte Sabrina Grünke vom Bauamt die neuen Regelungen vor und stellte den Ausschuss vor die Frage, ob es eine abweichende Satzung geben soll, oder das neue Abstandsflächenrecht angenommen wird. Die neue Bauordnung „dient der Nachverdichtung, aber natürlich rücken dadurch alle enger zusammen“, so Grünke. Bisher galt für den Mindestabstand die Wandhöhe gemessen vom Gelände bis zur Oberkante, mindestens aber drei Meter bis zur Grundstücksgrenze. Dieser Faktor eins wird nun auf 0,4 herabgesetzt.
 
Gerade in ländlich geprägten Gemeinden gebe es Bedenken, die Bauordnung könne das Ortsbild schädigen, so die Bürgermeisterin. Aber in Haag werde viel mit Bebauungsplänen gearbeitet. Bei diesen Bereichen greife die neue Bayerische Bauordnung nicht. Sie „erleichtert Bürgern das Bauen“, fand Klaus Breitreiner (CSU) und auch Stefan Högenauer (CSU) betonte, Haag brauche kein Sonderrecht. Man solle kein „bürokratisches Monster schaffen“, so Florian Haas (PWG), aber er verwies darauf, dass Nachverdichten nicht nur Vorteile habe, sondern es „geht auch Lebensqualität verloren.“ In Haag betreffe das vermutlich aber nur wenige Flächen, weil viele durch einen Bebauungsplan geregelt sind.
 
Deshalb fiel die Abstimmung auch sehr positiv aus. Mit zwei Gegenstimmen beschloss der Bau- und Umweltausschuss Haag, keine abweichende Regelung zum Abstandsflächenrecht in einer Satzung zu erlassen. Somit tritt auch in Haag die neue Bayerische Bauordnung am 1. Februar in Kraft.