Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (88)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas länger her ist, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln und -Mythen auf. Heute geht es um die Strafen fürs Gaffen – die zum Jahreswechsel noch verschärft wurden.

>>Trotz umfangreicher Aufklärungskampagnen von Polizei, Medien und ADAC ist das Phänomen des Gaffens nach wie vor ein Problem auf deutschen Straßen. Immer wieder fühlen sich Schaulustige durch die Möglichkeiten ihrer Smartphones dazu ermuntert, Unfälle und verunglückte Personen zu filmen. Das verletzt nicht nur die Würde der betroffenen Personen, sondern behindert oftmals auch die Rettungsarbeiten. Die dadurch verlorenen Sekunden können in Notfallsituationen über Leben und Tod entscheiden.
Deshalb wird das Gaffen auch hart bestraft. Im „günstigsten“ Fall wird es als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einer Geldbuße zwischen 20 und 1000 Euro geahndet. Wer verunglückten Personen nicht hilft, obwohl dies zumutbar wäre, erfüllt den Straftatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung (§323c Abs. 1 StGB). Diese wird ebenso wie die Behinderung von Helfern mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.
Wer unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder verbreitet und dadurch „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt“ wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Seit dem 01. Januar 2021 gilt dies auch für Aufnahmen von verstorbenen Personen (vgl. §201a Abs. 1 StGB). Allein das Fotografieren oder Filmen von verunglückten Personen, ohne die Aufnahmen weiterzuleiten, kann zu den genannten Strafen führen.
Unser Tipp: Bei Unfällen sollte es selbstverständlich sein, verletzten Personen zu helfen und Rettungskräfte nicht zu behindern. Deren Anweisungen ist deshalb auch strikt Folge zu leisten. Wird man im Netz oder anderweitig mit Gafferfotos oder -videos konfrontiert, sollte man nicht oder noch besser ablehnend reagieren. Damit verweigert man die erwartete Anerkennung und verringert somit den Reiz, entsprechende Aufnahmen zu erstellen. Außerdem vermittelt man damit bekannte Botschaft, die die große Mehrheit der Verkehrsteilnehmer ohnehin verinnerlicht hat: „Gaffen geht gar nicht“.<<
Foto: WS
 

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