Auch im neuen Jahr haben die Auswirkungen und Einschränkungen der Corona-Pandemie weite Teile des öffentlichen Lebens im Griff. Das Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd in Rosenheim zieht für die ersten Wochen des Jahres 2021 eine erste Bilanz. Rund 28.500 Polizeikontrollen wurden im Rahmen der Überwachung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung anlässlich der Corona-Pandemie vom 1. Januar 2021 bis zum Morgen des heutigen Montag im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums durchgeführt.

Neben den Streifen der Polizeidienststellen kamen dabei auch Unterstützungskräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei und die Operativen Ergänzungsdienste des Polizeipräsidiums zum Einsatz.
Im oben genannten Zeitraum wurden 2.197 Verstöße festgestellt. In 1.995 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet. Davon:

  • 802 Anzeigen wegen Missachtung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkung
  • 811 Anzeigen wegen Missachtung der die Ausgangssperre (zwischen 21.00 und 05.00 Uhr)
  • 141 Anzeigen wegen Nichttragens der vorgeschriebenen Mund-Nase-Bedeckung
    Wegen geringfügiger Verstöße, z. B. falsches Tragen der Mund-Nase-Bedeckung, wurden zudem 29 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen.

Private Zusammenkünfte – Partys

Zu insgesamt fünf privaten Zusammenkünften oder Partys mit Personen mehrerer Hausstände wurden die Einsatzkräfte im südlichen Oberbayern allein am letzten Wochenende gerufen. Nachbarn oder Passanten hatten jeweils die Einsatzkräfte informiert.
 
Im Rahmen eines dieser Einsätze löste eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Holzkirchen am Samstag gegen 18.45 Uhr ein Treffen von acht Personen in einer Wohnung in der Münchner Straße von Holzkirchen auf. Nach der Mitteilung durch einen Nachbarn über laute Musik und lautes Gelächter trafen die Polizisten dort acht Personen unterschiedlicher Hausstände beim gemütlichen Beisammensein und Alkoholkonsum an. Die Versuche, sich vor den Beamten in einem Schrank zu verstecken, scheiterten an der Größe des Schrankes. Wegen eindeutigem Marihuanageruch in der Wohnung schauten die Polizisten genauer hin und stellten in der Folge auch noch ein Tütchen mit „Gras“-Resten und weitere drogentypische Gegenstände fest. Nach der Anzeigenaufnahme wurden allen Personen, außer dem Wohnungsmieter, Platzverweise erteilt.
 
 
 

Tagesausflügler – Verkehrsaufkommen in Hotspots

Seit 11. Januar gilt in allen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner, dass touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort hinaus für die Einwohner untersagt sind. Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Diese Regelung gilt aktuell nur noch für den Landkreis Berchtesgadener Land. Zusätzlich sind auch touristische Reisen in diese Region durch eine Allgemeinverfügung des örtlichen Landratsamtes untersagt. Die Einhaltung der Regelungen wurde von den Einsatzkräften in den betroffenen Regionen kontrolliert. Bei insgesamt 1.167 Kontrollen wurden 127 Verstöße festgestellt, von denen 120 zur Anzeige gebracht wurden.
 
Aufgrund der am vergangenen Wochenende noch gültigen Untersagung touristischer Tagesauflüge im Landkreis Miesbach, wurden im Rahmen von polizeilichen Kontrollen 58 Verstöße festgestellt. Insbesondere im Rahmen einer Kontrollstelle der Polizeiinspektion Miesbach auf der Spitzingstraße am Sonntagnachmittag fielen 28 Personen auf, die gegen dieses Verbot verstoßen hatten und aus einem anderen Landkreis für den Tagestrip im Landkreis Miesbach unterwegs waren.
 
Zu erheblichen Verkehrsproblemen kam es am gestrigen Sonntag auf der Kreisstraße TÖL24 im Bereich Vorderriss/Hinterriss im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen aufgrund am Straßenrand geparkter Fahrzeuge von Tagesausflüglern. Die polizeilichen Einsatzkräfte mussten hier zahlreiche Verkehrsordnungswidrigkeiten, beinahe durchweg Parkverstöße, verfolgen.
Weit über 100 Falschparker wurden außerdem am Samstag durch die Polizeistation Oberammergau verwarnt, welche verbotswidrig entlang der Staatsstraße 2060 im Graswangtal geparkt hatten. Es bestand hierdurch nur noch eine schmale Fahrspur, welche im Notfall für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge nur sehr schwer passierbar gewesen wäre.
Angesichts der winterlichen Witterung kann durch das Parken am Fahrbahnrad, was außerhalb geschlossener Ortschaften auf Vorfahrtsstraßen verboten und damit bußgeldbewährt ist, auch der Räum- und Streudienst erheblich eingeschränkt werden.