Ein Antrag auf Einstellung der Salzstreuung in Zusammenhang mit dem Winterdienst in der Gemeinde Soyen aus Umweltschutzgründen führte bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates zu einer ausführlichen Diskussion. Die Verwaltung hatte bereits als Vorlage zur Sitzung das Für und Wider einer Umstellung des Winterdienstes zusammengestellt. Im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht obliegt der Gemeinde die Gefahrenabwehr in Form des Winterdienstes.
Die Gemeinde Soyen kommt dieser Verpflichtung nach, in verschiedenen Sitzungen des Gemeinderates wurden entsprechende Räum- und Streupläne beschlossen beziehungsweise aktualisiert. Die Mitarbeiter des Bauhofs würden regelmäßig unterwiesen und hätten auch in diesem Winter an aktuellen Schulungsmaßnahmen teilgenommen, um unter anderem den verantwortungsbewussten Umgang mit Streusalz gerecht zu werden, hieß es von Seiten der Verwaltung.
Bei einer Änderung des aktuellen Räum- und Streuplanes, beispielsweise bei der Einschränkung oder der Einstellung der Salzstreuung im Winterdienst sei zu beachten, dass dies einer Vorlaufzeit beziehungsweise Vorbereitungsphase bedürfe. Im Bezug auf die Gefahrenabwehr gelte zudem der Grundsatz, dass der Verkehrsteilnehmer klar erkennen können müsse, was ihn in Bezug auf die Befahrbarkeit des Untergrundes erwarte.
Letztlich befürwortet der Gemeinderat die Beibehaltung des derzeitigen Räum- und Streuplanes, auf den verantwortungsbewussten Einsatz von Streusalz soll weiterhin hingewirkt werden. Der zukünftige Einsatz von Flüssigsalz (Sole) soll jedoch in Erwägung gezogen werden, die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob, ab wann und unter welchen Voraussetzungen Flüssigsalz im Winterdienst in der Gemeinde eingesetzt werden könnte.